Aspach erlaubt bis zu fünf Großveranstaltungen im Monat

Der Aspacher Gemeinderat beschließt eine Änderung der Polizeiverordnung. Demnach bedarf es künftig keiner Ausnahmegenehmigung mehr, um mehr als zwei Konzerte im Monat stattfinden zu lassen. Bislang musste das Gremium jedes Mal darüber abstimmen.

Die große Konzertbühne mehrmals auf- und abzubauen käme einer enormen Belastung für alle Beteiligten gleich. Archivfoto: Alexander Becher

© Alexander Becher

Die große Konzertbühne mehrmals auf- und abzubauen käme einer enormen Belastung für alle Beteiligten gleich. Archivfoto: Alexander Becher

Von Lorena Greppo

Aspach. Jahr für Jahr hat sich der Aspacher Gemeinderat der Thematik angenommen, nun soll das im besten Fall obsolet sein: Die Zahl der zulässigen kulturellen Großveranstaltungen auf dem Stadiongelände im Fautenhau ist erhöht worden. Hierfür wurde die Polizeiverordnung der Gemeinde überarbeitet. Bei fünf Gegenstimmen gab der Aspacher Gemeinderat hierfür grünes Licht. Bislang waren im Monat maximal zwei Großveranstaltungen zulässig. Wurden vonseiten der Organisatoren mehr Konzerte gewünscht – und das war jährlich der Fall–, musste das Gremium diese jedes Mal aufs Neue beschließen. Und jedes Mal wieder wurde dies im Rat bemängelt. Auf diese Art und Weise werde die Verordnung untergraben, hieß es. Wenn man doch sowieso jedes Mal die Zahl der Großevents erhöhe, könne man dies doch auch gleich in der Verordnung so festhalten. Dann müsse man nicht jährlich darüber abstimmen.

Weniger Logistikaufwand

Dieser Forderung ist die Verwaltung nun nachgekommen und hat dem Gremium einen Vorschlag zur Abstimmung vorgelegt. Die aktuelle Anzahl von fünf Großveranstaltungen innerhalb eines Monats habe sich etabliert und werde auch vom Veranstalter für die Zukunft angestrebt, heißt es in der Sitzungsvorlage. Dahingehend solle die Verordnung also angepasst werden. Die Vorteile liegen auf der Hand und wurden auch in der Vergangenheit schon häufig vorgebracht. Wenn die Bühne für mehrere Konzerte genutzt werden kann, reduziert sich der Aufwand der Veranstalter, gleichzeitig werden auch die Anwohner weniger durch Anlieferverkehr und Auf- beziehungsweise Abbau beeinträchtigt. „Das ist die beste Lösung für alle“, ist auch Uli Ferber, der Geschäftsführer der AFM Consulting, überzeugt – im Hinblick auf die Anwohner, aber auch die Fußballvereine profitieren davon. Denn wenn man die Sommerkonzerte kompakt in einem kurzen Zeitraum veranstalten könne, sei das Gelände nicht so lange für den Jugendspielbetrieb gesperrt. „Die haben über den Sommer nämlich auch große Probleme.“

Ausgeschlossen ist die Gemeinde im Bezug auf die Planung deshalb nicht. „Der Veranstalter teilt weiterhin mit, welche Künstler bei diesen Großveranstaltungen auftreten sollen“, heißt es zudem in der Sitzungsvorlage. Auch weitere Änderungen wurden vorgenommen (siehe Infotext). Im Gemeinderat sorgte das Thema für erstaunlich wenige Diskussionen. Das dürfte daran liegen, dass die Problematik mit ihrem Für und Wider in Aspach längst bekannt und zur Genüge zur Sprache gebracht wurde. Wolfgang Schopf (SPD/Aspacher Demokraten) hatte sich in der Vergangenheit oft kritisch geäußert ob der Ausmaße der Großveranstaltungen im Fautenhau. In der jüngsten Sitzung kündigte er jedoch an, dass seine Fraktion der neuen Verordnung zustimmt, „weil wir es für logisch erachten“. Er regte allerdings auch an, das Verbot von Glasflaschen auszuweiten und den Bereich rund um die Einzäunung des Stadions mit einzuschließen. Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff sprach sich jedoch entscheiden dagegen aus. Dieser Eingriff war ihr zu drastisch. „Das ist ein öffentlich zugänglicher Bereich“, erklärte sie. „Wir können doch nicht allen Spaziergängern die Vorschriften aufzwingen und verbieten, im Rucksack Trinkflaschen dabeizuhaben.“

Kritiker vermuten eine schleichende Umnutzung

Gegen die Änderung der Polizeiverordnung sprach sich hingegen Udo Wruck (fraktionslos) aus. Dass in der vorherigen Fassung die Zahl der kulturellen Großveranstaltungen streng limitiert wurde, habe Gründe gehabt. Er wies darauf hin, dass das Stadiongelände für Sportveranstaltungen gedacht sei und vermutete eine schleichende Umnutzung durch die Veranstalter.

Es gebe keine Bestrebungen, das Konzept der kulturellen Veranstaltungen im Fautenhau grundsätzlich in Frage zu stellen, sagt Uli Ferber auf Nachfrage. „Wir schauen immer, was verträglich ist.“ Die Konzerte seien seit mittlerweile 18 Jahren immer friedlich und organisatorisch reibungslos verlaufen, das wolle man auch in Zukunft.

Lärmpegel muss gemessen werden

Änderungen Neben der Anzahl der erlaubten Großveranstaltungen wurden auch andere Änderungen vorgenommen:

Schallschutz Zum Schutz der Anwohner sind die mittleren Schalldruckpegel gemäß der schalltechnischen Untersuchung der BS Ingenieure Ludwigsburg vom Mai 2022 am Kontrollpunkt „Front of House (FOH)“ zu messen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Zeitweise Überschreitungen der dort genannten Werte sind zulässig, sofern die Mittelungspegel über die entsprechenden Einwirkdauern eingehalten werden. In die Ergebnisse ist der Gemeindeverwaltung auf Verlangen Einsicht zu gewähren.

Brandschutz Verboten ist zudem, im Wald rund um das Stadion oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald Feuer anzuzünden, zu unterhalten oder offenes Licht zu gebrauchen. Dazu zählen auch mitgebrachte Ein- oder Mehrweggrills. Bei hohen Waldbrandgefahrenstufen (ab Stufe vier) können zusätzliche Auflagen zum Schutz des Waldes erlassen werden.

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Erstellt:
27. September 2023, 06:00 Uhr

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