Aspach zufrieden mit Ventilwächter
Bislang weniger als zehn Fahrzeuge von säumigen Schuldnern festgesetzt – Gemeindeverwaltung spricht von Erfolg
Die Aufregung Ende Juni vergangenen Jahres war groß in Aspach, als die Verwaltung ankündigte, mit Ventilwächtern beim Eintreiben der Schulden da anzusetzen, wo es den Bürgern wehtut – am Auto. Mittlerweile wurde der Ventilwächter an mehreren Autos von Schuldnern angebracht – und die Verwaltung zeigt sich zufrieden ob der Wirkung.

© Pressefotografie Alexander Beche
Im Aspacher Rathaus ist man zufrieden mit den Diensten, die der Ventilwächter bislang geleistet hat. Man setze ihn aber nur „als letztes Mittel der Wahl ein“. Archivfoto: A. Becher
Von Silke Latzel
ASPACH. Ventilwächter sind eine Alternative zur bereits bekannten Parkkralle. Fährt der Autobesitzer trotz Ventilwächter los, sorgt die Zentrifugalkraft dafür, dass sich das Ventil öffnet und die Luft aus den Reifen entweicht. Nach ein paar Hundert Metern ist der Reifen platt und das Auto kann nicht mehr weitergefahren werden.
Die Verwaltung in Aspach hatte sich dazu entschlossen, die Wächter zwar bei säumigen Schuldnern, aber nur „in absoluten Extremfällen anzubringen“, so der damalige Bürgermeister Hans-Jörg Weinbrenner (wir berichteten). „Den Großteil der Bürger wird das Thema Ventilwächter niemals betreffen. Wir greifen hier wirklich nur zum allerletzten Mittel, wenn sämtliche Mahnungen und andere Kommunikationsversuche mit dem Schuldner gescheitert sind. Und dann geht es auch immer um größere Beträge, nicht etwa darum, dass jemand seine Versäumnisgebühren in der Bücherei nicht bezahlt hat oder Ähnliches“, sagte er damals auf Anfrage unserer Zeitung.
Nun ist einige Zeit vergangen und dem aufmerksamen Aspacher Bürger dürfte nicht entgangen sein, dass der Ventilwächter im Ort durchaus schon zum Einsatz gekommen ist – der Redaktion sind mindestens zwei Fälle bekannt, in denen die Autos deutlich sichtbar mit einem Ventilwächter „bestückt“ waren. Insgesamt wurde er bei Fällen im „einstelligen Bereich“ eingesetzt, also bei weniger als zehn Schuldnern insgesamt, so die Aussage von Melanie Zimmer, im Rathaus zuständig für Steuern und Liegenschaften. „Und das waren dann Fälle, bei denen die Betroffenen auch nicht bereit waren, eine Ratenzahlung ihrer Schulden mit uns zu vereinbaren.“
Wer einen Wächter am Ventil hat und trotzdem losfährt oder versucht, ihn zu entfernen, begeht eine Straftat. Doch natürlich wird er nicht einfach angebracht und der Schuldner erfährt davon erst, wenn er in sein Auto steigen und losfahren möchte. „Wir gehen vor Ort, sprechen mit den Betroffenen und erklären die Sachlage persönlich“, so Zimmer. „Und losgefahren trotz Ventilwächter ist dann auch keiner. Es ist allerdings schon passiert, dass der Schuldner dann plötzlich, woher auch immer, Geld geholt und uns direkt gegeben hat. Da haben wir den Ventilwächter auch gleich wieder entfernt.“ Dasselbe würde auch dann passieren, wenn eine Ratenzahlung vereinbart werden würde und die erste Rate beglichen ist. „Dann darf derjenige sein Auto natürlich wieder benutzen.“
Der Ventilwächter selbst ist nicht sonderlich auffällig, doch das Auto wird noch weiter gekennzeichnet: Ein Pfandsiegel wird ans Türschloss geklebt und ein auffälliger gelber Warnhinweis wird direkt im Sichtfeld an der Frontscheibe des Autos angebracht. Spätestens dieser lässt sich auch nicht übersehen – weder vom Fahrzeughalter noch von Passanten. Dass der Ventilwächter somit nicht lange geheim bleibt, oder besser gesagt geheim bleiben kann, ist besonders in den Teilorten oder auch Weilern klar. Das weiß auch die Verwaltung, Zimmer spricht von einer „Signalwirkung“ und ergänzt: „Im Prinzip ist es ja nicht anders, als wenn der Gerichtsvollzieher an der Tür klingelt. Da wackeln dann bei den Nachbarn auch oft die bekannten Vorhänge und man bekommt mit, was da passiert.“
Die Verwaltung ist zufrieden mit dem Ventilwächter. „In den Fällen, in denen er eingesetzt wurde, war er erfolgreich“, so Zimmer. Trotzdem soll er nach wie vor nur als letztes Mittel der Wahl eingesetzt werden, betont Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff. „Und das passiert ja letztlich auch im Sinne der Bürgerschaft.“