Passbilder in Deutschland
Ausweis-Fotos müssen ab dem 1. Mai digital sein
Ab Mai sollen Passbilder digital und verschlüsselt übermittelt werden. Was sich ändert – und was das für Bürger und Fotografen bedeutet.

© dpa/Hannes P Albert
Ein Reisepass steht auf einem Tisch in einer Wohnung: Ab Mai sollen Passbilder digital und verschlüsselt übermittelt werden (Symbolfoto).
Von dpa
Vom 1. Mai an sind in Deutschland im Prinzip nur noch digitale Passbilder erlaubt. Das soll Fälschungen und Manipulationen verhindern. Wer jetzt denkt, er könnte einfach per Mail ein selbst aufgenommenes Handy-Foto an sein Bürgeramt schicken, irrt allerdings. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Verfahren und zu den Ausnahmen in der Startphase:
Was steht im Gesetz?
Akzeptiert werden von der Passbehörde nur noch digitale Fotos, die entweder direkt in der Behörde angefertigt oder auf einem festgelegten, sicheren Übermittlungsweg von einem Fotostudio dorthin gesendet werden. Bei digitalen Fotos, die elektronisch übersandt werden, erhalten die Fotografierten von der Fotostelle einen QR-Code, mit dem sie das Bild in der Behörde abrufen lassen können. Die Passbehörde prüft dann auch gleich, ob das übermittelte Bild den Anforderungen an biometrische Fotos entspricht.
Die neuen Vorgaben sollen die Gefahr von Fälschungen und Manipulationen unter anderem durch das sogenannte Morphing verhindern. Beim „Morphing“ verschmelzen zwei oder mehrere Bilder von Gesichtern miteinander zu einem Bild. Das birgt das Risiko, dass beispielsweise zwei Menschen abwechselnd denselben Reisepass benutzen können.
Wann wurde das beschlossen?
Die meisten Bürgerinnen und Bürger werden sich nicht daran erinnern. Denn das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- undausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ hat Bundestag und Bundesrat bereits im Herbst 2020 passiert. Die meisten Vorgaben aus dieser Reform traten bereits am 12. Dezember 2020 in Kraft, die durch eine EU-Richtlinie vorgegebene Speicherpflicht für zwei Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments am 2. August 2021.
Für die Regelung zur elektronischen Fotoübermittlung wurde aufgrund der für die Umsetzung notwendigen organisatorischen und technischen Schritte eine längere Frist festgelegt.
Was machen Menschen ohne Smartphone und Internet?
Sie können sich gegen eine Gebühr in Höhe von sechs Euro in der Passbehörde fotografieren lassen. Wenn ihnen ein Foto vom Fotografen lieber ist, können sie den QR-Code, den dieser nach der Aufnahme an den Kunden gibt, auch auf Papier erhalten und dann in der Behörde vorzeigen.
Papierfotos sind in Ausnahmefällen noch bis zum 31. Juli erlaubt – etwa wenn sie vor Mai aufgenommen wurden, der Ausweis aber erst später beantragt wird oder Bürgerämter nicht mit der nötigen Technik ausgestattet sind. Gibt es vor Ort bereits ein entsprechendes Gerät, soll auf die Gebühr von sechs Euro verzichtet werden, wenn Bürger ein gültiges biometrisches Foto vorlegen. Hintergrund der Übergangsregelung sind technische Verzögerungen in einigen Bürgerämtern.
Was können die Geräte, mit denen man in der Behörde fotografiert wird?
Die Funktionen der Geräte hängen vom eingesetzten System ab. Das PointID-System der Bundesdruckerei wird Kommunen vom Bundesinnenministerium angeboten, sie können jedoch auch andere Hersteller wählen oder auf ein solches System verzichten.
Die Geräte gibt es als Tisch- oder Standmodell. Sie machen Passfotos, erfassen Fingerabdrücke und Unterschriften für Ausweisdokumente. Sie passen sich der Körpergröße an und machen ein kurzes Video, aus dem automatisch ein Bild ausgewählt wird. Auch Kinder oder Menschen mit Einschränkungen sollen so leichter erfasst werden.
Stehen schon überall genügend Geräte, um die Fotos zu machen?
Noch nicht. Zum Start am 1. Mai sollen laut Bundesinnenministerium zunächst 2.500 Geräte in den Passbehörden bereitstehen. Bis August soll die Auslieferung von insgesamt 10.000 Systeme abgeschlossen sein.
Allerdings gibt es bereits Verzögerungen bei der technischen Ausstattung in den Bürgerämtern. So stand in Berlin-Mitte die Lieferung Mitte März noch aus, während die Stadt Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt schon fünf Geräte bekommen hatte.
Kommen zusätzliche Kosten auf die Kommunen zu?
Nein. Für die Kommunen sind die PointID-Systeme von der Bundesdruckerei kostenfrei. Finanziert werden sie über die Gebühr, die Bürger für die Erstellung des Passbilds zahlen.
Die Zahl der Geräte richtet sich nach der Menge der Anträge in den jeweiligen Behörden. Bürgerbüros müssen laut Gesetz digitale Fotos annehmen können, aber nicht zwingend selbst Geräte dafür haben. Dem Vernehmen nach wollen einige Bürgerbüros in kleineren Kommunen auch aus Rücksicht auf Fotogeschäfte in der Gemeinde darauf verzichten.
Was bedeutet das für Fotografen?
Passbilder dürfen weiterhin bei Fotografen gemacht werden – aber nur, wenn diese ein zertifiziertes System nutzen, das die Bilder verschlüsselt in eine Bundes-Cloud überträgt. Die Kunden erhalten dann einen QR-Code für die Passbehörde, die gleich überprüft, ob das übermittelte Bild den Anforderungen an biometrische Fotos entspricht. Auch die Drogeriemarktkette dm ermöglicht es, die Passbilder in den Filialen zu machen.
Die Umstellung kann laut Centralverband Deutscher Berufsfotografen je nach gewähltem System bis zu mehreren Tausend Euro kosten. Man sei aber froh, überhaupt Teil des Systems sein können, heißt es vom Verband. Passbilder seien für viele eine wichtige Einnahmequelle. Doch die direkte Lieferung von Geräten durch die Bundesdruckerei an Behörden werde als Wettbewerbsnachteil empfunden. „Das ist ein Dorn im Auge vieler Studios“, so der Verband. red/