Neue Unfall-Bilanz

Autoversicherungen könnten für Stuttgarter billiger werden

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Schadensbilanzen in Deutschland ausgewertet. Das hat Auswirkungen auf die Regionalklassen in Stuttgart und Region.

Der GDV hat die neuen Regionalklassen veröffentlicht. Für insgesamt 9,4 Millionen Autofahrer ändert sich nun die Bewertung.

© dpa/SPM Gruppe

Der GDV hat die neuen Regionalklassen veröffentlicht. Für insgesamt 9,4 Millionen Autofahrer ändert sich nun die Bewertung.

Von Alexander Roller

Für 9,4 Millionen Autofahrer in Deutschland könnten sich die Kosten für die Autoversicherung bald ändern. Die eine Hälfte muss wahrscheinlich mehr bezahlen, die andere weniger. Aber wie sieht es in Stuttgart aus?

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wertet einmal im Jahr aus, aus welchen Städten die Autofahrer kommen, die die meisten Schäden melden – und wie teuer die für die Versicherungen sind. Bei Haftpflicht- und Vollkasko-Fällen liegen die Stuttgarter ganz leicht über dem bundesweiten Durchschnitt. Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Die Zahl der Teilkasko-Schäden der Stuttgarter ist gesunken – und das könnte sich positiv auf den Versicherungspreis auswirken.

Je höher die Regionalklasse, desto höher der Versicherungsbeitrag

In ganz Deutschland gibt es 413 Zulassungsbezirke. Der GDV teilt jedem dieser Bezirke Regionalklassen in drei Kategorien zu, die die Schadensbilanz widerspiegeln: Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko. Die Versicherung bewertet anhand dieser Zahlen, wie sich der Beitrag zusammensetzt. Dabei gilt: Je höher die Regionalklasse, desto höher die Schadensfälle und damit in der Regel auch der Versicherungsbeitrag.

Bei der Teilkasko hingegen sieht es für die Stuttgarter besser aus. Im Vorjahr galt hier die Regionalklasse 4 – jetzt hat sich der Wert auf 3 verbessert. Je besser die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt sich das auf den Versicherungsbeitrag aus. Aber: Die Regionalstatistik ist für die Versicherer unverbindlich. Anwenden können sie diese ab sofort für Neuverträge und ab dem nächsten Versicherungsjahr für bestehende Verträge.

So haben sich die Unfälle in der Region Stuttgart entwickelt

Gute Nachrichten gibt es aber nicht nur für Autofahrer aus Stuttgart. Auch in der Region haben sich in fast allen Landkreisen die Werte bei der Teilkasko verbessert, nur im Kreis Göppingen nicht. So sieht die Schadensbilanz in der Region aus:

  • Böblingen: KFZ-Haftpflicht 6 (unverändert); KFZ-Vollkasko 4 (vorher 3) ; KFZ-Teilkasko 4 (vorher 5)
  • Ludwigsburg: KFZ-Haftpflicht 6 (unverändert); KFZ-Vollkasko 4 (unverändert); KFZ-Teilkasko 4 (vorher 5)
  • Rems-Murr-Kreis: KFZ-Haftpflicht 5 (unverändert); KFZ-Vollkasko 4 (unverändert); KFZ-Teilkasko 4 (vorher 5)
  • Esslingen/Neckar: KFZ-Haftpflicht 5 (vorher 4); KFZ-Vollkasko 4 (unverändert); KFZ-Teilkasko 5 (vorher 6)
  • Göppingen: KFZ-Haftpflicht 6 (unverändert); KFZ-Vollkasko 5 (unverändert); KFZ-Teilkasko 6 (unverändert)

Grundsätzlich gilt die Faustregel, dass Großstädte in der Schadensbilanz tendenziell schlechter abschneiden. Am schlechtesten stehen laut der Statistik Offenbach und Berlin da. Laut der GDV liegt die Bilanz der beiden Großstädte um fast 40 Prozent über dem bundesweiten Durchschnitt.

Besonders gute Schadensbilanzen weisen laut der GDV-Statistik Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern auf. Bei den Kaskoversicherungen wird es laut der Statistik vor allem in Bayern und Hessen teurer – was vor allem auf Hagelschäden zurückzuführen ist. In Baden-Württemberg und Sachsen hingegen verbessere sich bei den Regionalklassen vor allem die Teilkasko.

In die Schadensbilanzen gehen sowohl selbst verschuldete Unfälle sowie Schadensfälle wie Autodiebstähle, Glasschäden, Fahrzeugbrände, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse ein. Für die Haftpflicht gibt es 12, für die Vollkasko 9 und für die Teilkasko 16 Klassen. Entscheidend ist für die Statistik nicht, wo der Schaden entstanden ist, sondern in welchem Zulassungsbezirk der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz angegeben hat.

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Erstellt:
23. August 2024, 09:44 Uhr

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