Baden-Württemberg hält an Impfpflicht für Pflegekräfte fest

dpa/lsw Stuttgart. Auch wenn sie Bayern zunächst aussetzen will: Baden-Württemberg will die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen weiter wie geplant umsetzen. Man halte an der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fest, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit. Natürlich werde es gewisse Übergangsfristen geben, die Gesundheitsämter hätten ebenfalls gewisse Spielräume, betonte der Sprecher. Wenn sich eine Pflegekraft am 14. März erstmals impfen lasse, müsse sie nicht mit der Kündigung rechnen, nur weil sie am 15. März noch nicht vollständig geimpft sei. Eine erste Impfung vor dem 15. März soll zunächst vor einem Tätigkeitsverbot schützen.

Ein Mann wird bei einer Impfaktion gegen Corona geimpft. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild

Ein Mann wird bei einer Impfaktion gegen Corona geimpft. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild

Ab Mitte März sollen Beschäftigte in Kliniken oder der Pflege nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Die Gesundheitsbehörden können, falls der Nachweis nach Aufforderung nicht erbracht wird, Tätigkeitsverbote aussprechen. Wegen befürchteter aufwendiger Einzelfallentscheidungen hatten die Gesundheitsämter davor gewarnt, die Impfpflicht nicht angemessen kontrollieren zu können. Immer wieder wird auch die Befürchtung geäußert, dass die Pflicht den Personalmangel in der Pflege verschärfen könnte. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte nun an, es werde „großzügigste Übergangsregelungen“ geben, was „de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft“.

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium erarbeitet nach eigenen Angaben derzeit eine Handreichung für die Einrichtungen sowie für die Gesundheitsämter, um eine möglichst einheitliche landesweite Umsetzung zu gewährleisten. In Baden-Württemberg werde zudem ein digitales Meldesystem etabliert, mit dem die Einrichtungen die Beschäftigten an die Gesundheitsämter melden können, die bis Mitte März die erforderlichen Impfnachweise nicht vorgelegt haben.

© dpa-infocom, dpa:220207-99-17705/3

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Erstellt:
7. Februar 2022, 17:11 Uhr

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