Bäckerei-Einbrecher zu milden Haftstrafen verurteilt
Die neunköpfige Bande zeigt sich geständig. Unter anderem geht ein Einbruch in Aspach mit hohem Schaden auf ihr Konto.

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Landgericht Heilbronn verhängt Freiheitsstrafen zwischen zwei und viereinhalb Jahren. Symbolfoto: Fotogestoeber/Stock-Adobe
Von Bernd S. Winckler
ASPACH/HEILBRONN. Das Urteil im Prozess um den nächtlichen Einbruch vom 9. Oktober des vergangenen Jahres in eine Aspacher Bäckerei ist gesprochen: Gestern hat das Landgericht Heilbronn eine neunköpfige Diebesbande wegen dieser Tat und wegen 17 weiteren ähnlichen Taten zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und viereinhalb Jahren verurteilt. Die höchste Strafe erhielt der Hauptangeklagte. Bei dem Einbruch wurden aus einem Geldschrank rund 30000 Euro gestohlen.
Fast zwei Monate hat die 15. Große Strafkammer am Heilbronner Landgericht gegen die acht aus dem Kosovo stammenden Männer verhandelt. Ein Bandenmitglied, welches zu den Tatzeiten noch nicht 21 Jahre alt war, wurde zu einer zweijährigen Jugendstrafe verurteilt. Zur Anklage gebracht wurden neben dem Aspacher Einbruch noch weitere 17 Taten, vornehmlich nächtliche Einbrüche in Bäckereien in Winnenden und im gesamten Landkreis Ludwigsburg mit einer Beute von mehreren Hunderttausend Euro. Der Tenor der Urteile lautete auf schweren Bandendiebstahl in insgesamt 18 Fällen, versuchten Bandendiebstahl und Beihilfe dazu sowie Privatwohnungseinbrüche – und Sachbeschädigung. Denn allein der Sachschaden, den die Einbrecherbande verursacht hat, bewegt sich im Bereich über 100000 Euro. Die Beschädigungen waren in einem „großen Ausmaß“, wie es das Gericht betont.
Mit dem gestern verkündeten Urteil haben die Richter der 15. Großen Strafkammer am Heilbronner Landgericht zum einen ein deutliches Zeichen gegen die Eigentumskriminalität gesetzt. Zum andern legten sie aber enorme Milde gegen die Angeklagten an den Tag, weil diese – wie selten in solchen Verfahren – eine hohe Einsichtsfähigkeit, verbunden mit umfassenden Geständnissen und Reue der Taten zeigten. Man habe dabei nichts beschönigt und echte Reue gezeigt, sagte die Vorsitzende Richterin im Urteil. Dennoch führte kein Weg an einer Haftstrafe vorbei. Schließlich sprachen die Taten auch von einer sehr hohen kriminellen Energie, besonders bei den Einbrüchen in die zahlreichen Bäckereien in Bietigheim-Bissingen und in umliegenden Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg sowie in Winnenden, Aspach, Sachsenheim und Schwieberdingen in der Zeit zwischen Juni und Oktober vergangenen Jahres.
Geständig waren die Männer auch in Sachen Tatausführung. Bereitwillig erklärten die Angeklagten, wie sie vorgingen: Zuerst wurden die Einbrüche geplant, dann die Objekte ausgespäht, in der Folge wurde Werkzeug hergerichtet und schließlich nachts von der gemeinsamen Unterkunft in Bietigheim ausgeschwärmt und Beute gemacht. Und die konnte sich sehen lassen. Das Gericht ordnete zusammen mit dem jeweiligen Strafmaß auch die Einziehung von insgesamt 715792 Euro aus dem Vermögen der Verurteilten an.
Die Vorsitzende Richterin kritisiert die Ermittler der Polizei stark
Allein bei mehreren Einbrüchen in Bietigheim kamen Beutewerte von über 60000 Euro plus 70000 Euro Sachschaden zusammen. Aus Tresoren von Bäckereifilialen in Sachsenheim und Schwieberdingen war die Beute zwar weit geringer, doch die angerichteten Sachschäden durch das Aufflexen von Tresoren sowie das Aufbrechen von Metalltüren und Wänden übertrafen diese Beträge bei Weitem. Beim Einbruch in ein Schwieberdinger Spielcasino war die Beute gleich null, aber der Schaden betrug über 10000 Euro. Bei dem Einbruch in eine Aspacher Bäckerei transportierten die Diebe einen Tresor mit 30000 Euro Inhalt sogar mit dem Lieferwagen der Bäckerei ab. Hier hatte sich die Polizei sehr gewundert, dass dieser Einbruch, der mit erheblichem Lärm verbunden war, nicht von Anwohnern bemerkt wurde.
Sechs Wochen lang verhandelte das Gericht, wobei die Vorsitzende Richterin der Strafkammer vor allem an den 38-jährigen Hauptangeklagten mehrfach den deutlichen Hinweis adressierte, dass bei einem Geständnis Strafrabatt winke. Lange hatte dieser Angeklagte das Angebot ignoriert, letztlich dann aber doch noch ein Geständnis abgegeben. Er räumte ein, gewusst zu haben, dass die Landsleute nicht nur in seiner Unterkunft wohnten, sondern auch auf nächtliche Beutezüge gingen. Für ihn setzte es eine viereinhalbjährige Haftstrafe, gebildet aus zwei Einzelstrafen. Seine Komplizen waren mit ihren Geständnissen schneller als er und profitierten nun mit moderaten Strafen im Bereich zwischen zwei Jahren und drei Jahren und zehn Monaten. Bewährungen gab es nicht. Die Geständnisse jedoch, so das Gericht, seien „sehr wertvoll“, weil man einen noch längeren Prozess damit verhinderte.
Kein Ruhmesblatt hingegen vergab die Vorsitzende Richterin den ermittelnden Polizeidienstellen, die nach Meinung der Strafkammer nicht effektiv genug ermittelt hatten. Sie hätten zu lange observiert und zugesehen, ehe sie Ende Oktober schließlich zugriffen. Hätte man die Bande früher dingfest gemacht, was möglich gewesen wäre, dann wären sicherlich mehrere der Einbrüche verhindert worden, kritisierte die Gerichtsvorsitzende die Polizei. Die aus dem Kosovo stammenden Verurteilten äußerten Freude darüber, wenn sie nach einer gewissen Haftvollzugszeit in ihre Heimat abgeschoben werden. Darum hatten sie explizit gebeten.