Beleuchtung am Kreisel sorgt für Irritation

Neue Lichtmasten in Waldrems aufgestellt: Für etliche Bürger stehen sie im Weg – Bauhofleiter: Es ist noch ausreichend Platz

Am Kreisverkehr in Waldrems Neckarstraße/Schozachstraße/Langenbachstraße hat die Stadt Backnang zwei zusätzliche Überwege für Fußgänger neu angelegt. In diesem Zusammenhang wurde auch die komplette Beleuchtung rund um den Kreisel erneuert. Doch die gewählten Standorte der Lichtmasten kommen nicht bei allen gut an.

Umbau ist geplant: Der Radweg in der Neckarstraße soll noch vom Gehweg herunter auf die Fahrbahn verlegt werden. Foto: A. Becher

Umbau ist geplant: Der Radweg in der Neckarstraße soll noch vom Gehweg herunter auf die Fahrbahn verlegt werden. Foto: A. Becher

Von Florian Muhl

BACKNANG. Teilweise stehen sie, so scheint es, mitten auf dem Gehweg. In einem Fall ist der erste Aufschrei einiger Radfahrer unbegründet. Die Verkehrsführung für Radler auf der Neckarstraße wird noch geändert. Im Bereich des Gehwegs vor dem Kreisverkehr aus Richtung B14 wurde seither der Radfahrer auf dem Gehweg geführt, dies ist zukünftig nicht mehr der Fall. „Dies war auch der Anstoß der Kritik, da seither der Radfahrer in dem Bereich den Gehweg wieder verlassen musste und dort nun ein Lichtmast platziert wurde“, teilt Christine Wolff auf Anfrage mit. „Der Radfahrer darf ab sofort den Gehweg nicht mehr nutzen und muss auf der Fahrbahn mit dem Verkehr mitfahren. Es ist dort auch ein Fahrradstreifen geplant, der aber noch nicht ausgeführt wurde“, so die Pressesprecherin der Stadt weiter.

Aber auch auf anderen Gehwegen steht ein neuer Mast mitten im Gehweg. Beispiel Langenbachstraße. Festgelegt wurden die Standorte für die Leuchten von Roland Stampfl. Der Bauhofleiter der Stadt Backnang lässt über die Pressestelle mitteilen, „dass es nicht unüblich ist und im Stadtgebiet häufiger vorkommt, dass die Masten an Überwegen einen Meter vor dem Überweg im Gehweg am Fahrbahnrand stehen“. Dort werde dann auch die Beschilderung für den Überweg angebracht. Bei der Beleuchtung kann die Stadt nicht frei walten und schalten. Für Zebrastreifen, wie Fußgängerüberwege umgangssprachlich heißen, ist gesetzlich sehr genau geregelt, wie diese zu gestalten sind: von der Markierung mit Zebrastreifen und dem entsprechenden Zeichen 293 der Straßenverkehrsordnung bis zur Beleuchtung – denn die Sicherheit der querenden Fußgänger soll natürlich auch bei Dunkelheit gewährleistet sein. Die Ausstattung ist bundeseinheitlich in den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen – R-FGÜ 2001“ geregelt. Nur der Standort der Lichtmasten ist in keiner Norm festgehalten.

Ärgerlich: Neuer Lichtmast steht in der Langenbachstraße mitten im Gehweg. Foto: privat

© Holzwarth

Ärgerlich: Neuer Lichtmast steht in der Langenbachstraße mitten im Gehweg. Foto: privat

Pressesprecherin Wolff zitiert Bauhofleiter Stampfl mit den Worten: „Auf dem Gehweg ist für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer im Bereich der Lichtmasten noch ausreichend Platz, da der Gehweg dort ziemlich breit ist.“ Weiter heißt es, dass die anderen Masten, die dort für die Beleuchtung der neuen Überwege angebracht worden seien, teilweise an der Hinterkante des Gehwegs stünden, da dort der Gehweg zu schmal sein würde. Der eine Lichtmast, der mit einem Ausleger versehen wurde, stehe direkt im Kronenbereich eines Baums und hätte ohne Ausleger die Fahrbahn nicht ordnungsgemäß ausgeleuchtet.

Nach der ersten Anfrage unserer Zeitung hatte sich ein Mitarbeiter des Baubetriebshofs auf den Weg gemacht, um sich die Situation vor Ort in Waldrems – gemeinsam mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Syna – nochmals anzuschauen. Das Ergebnis: „Beide konnten vor Ort keine außergewöhnliche Umsetzung der lichttechnischen Berechnung feststellen“, schreibt Wolff. „Die unterschiedliche Platzierung von Masten hängt unter anderem auch mit im Untergrund verlaufenden Versorgungsleitungen zusammen, was wiederum die Montage eines anderen Masttypen erfordert“, teilt die Pressesprecherin der Stadt Backnang mit.

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Erstellt:
9. August 2019, 11:30 Uhr

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