Betrunken ohne Führerschein unterwegs

Der Angeklagte bekommt eine Bewährungsstrafe vom Amtsgericht Backnang und muss seinen Führerschein für ein Jahr abgeben.

Betrunken ohne Führerschein unterwegs

© Edgar Layher

Von Jutta Rieger-Ehrmann

Backnang. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und fahrlässiger Körperverletzung ist ein 39-Jähriger vor dem Amtsgericht Backnang verurteilt worden. Er bekam acht Monate auf Bewährung, einen zwölfmonatigen Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe. Und so kam es: An einem frühen Sonntagmorgen im Spätsommer letzten Jahres war der Angeklagte fast allein auf den Straßen mit dem Auto unterwegs. Als ihm eine Polizeistreife begegnet, erschrickt er sichtlich, das fällt den Beamten auf. Die Polizeibeamten werden misstrauisch und kontrollieren den Fahrer. Es stellt sich heraus: Dieser war unter Alkohol- und Drogeneinfluss am Steuer, und das ohne Führerschein. Er versuchte zu flüchten, zuerst mit dem Auto, dann zu Fuß, konnte jedoch von den beiden Polizisten aufgehalten werden. Bei dem Gerangel wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt.

Der Angeklagte räumte alles ein und schilderte den Vorfall aus seiner Sicht. Zu dieser Zeit lebte er von seiner Frau, mit der er zwei Kinder hat, getrennt und war deshalb in keiner guten Verfassung. Er habe daher mit einem Verwandten auf einem Spielplatz in einem Backnanger Teilort Alkohol getrunken und auch Drogen konsumiert. Am Morgen habe er dann den Verwandten nach Hause gefahren, da dieser noch weniger fahrtüchtig gewesen sei als er. Die Zeugen, die beiden involvierten Polizisten, bestätigten den Ablauf des Geschehens, ergänzten jedoch, dass der 39-Jährige nach anfänglichem Widerstand, er habe „völlig überdreht“ gewirkt, durchaus kooperiert habe. Man sei „im Guten“ auseinandergegangen. Es sei jedoch ein großer Kraftaufwand bei der Festnahme notwendig gewesen, dabei wurden einer der Polizisten und auch der Angeklagte leicht verletzt. Letzterer entschuldigte sich.

Mehrere Einträge im Zentralregister

Zu seinen persönlichen Verhältnissen sagte er aus, dass er nach seinem Hauptschulabschluss eine Ausbildung absolviert habe, seit einigen Jahren jedoch in der Firma eines Verwandten arbeite. Nach einem gescheiterten Versuch, sich selbstständig zu machen, müsse er monatlich eine Rate bezahlen, um seine Restschulden zu tilgen. Drogen- und Alkoholprobleme habe er inzwischen keine mehr.

Im Bundeszentralregister gibt es jedoch fünf Einträge. Darunter sind auch zwei Einträge in Bezug auf recht folgenschwere Auseinandersetzungen. Für diese Taten verbüßte der 39-Jährige bereits eine Haftstrafe, bei der er auch einen Arbeitsunfall hatte. Die erlittene Verletzung erinnere ihn jeden Tag daran, so der 39-Jährige. In Anbetracht dieser Vorstrafen und der neuerlichen Tatvorwürfe stellte der Staatsanwalt folgenden Antrag: eine Gesamtstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, Begleitung durch die Bewährungshilfe, Arbeitsstunden sowie Führerscheinentzug. Der Angeklagte sei zwar geständig und habe sich bei dem Geschädigten entschuldigt, er sei jedoch in allen Anklagepunkten schuldig. Sein Rechtsanwalt, der den 39-Jährigen schon seit Längerem kennt, plädierte hingegen für eine Geldstrafe und einen Entzug der Fahrerlaubnis „am unteren Rand“, da er diese dringend beruflich benötige.

Der Richter folgte in seinem Urteil aber dem Staatsanwalt. Die Geldstrafe beträgt 1500 Euro, die in Raten von 75 Euro bezahlt werden kann. Das Gericht unterstellt den 39-Jährigen zudem für die Dauer der Bewährungszeit von zwei Jahren der Aufsicht einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers. In seiner Begründung erklärte der Richter, er sei keineswegs darauf aus, eine Freiheitsstrafe zu verhängen, und er bilde sich ein, ein freundlicher und wohlgesonnener Richter zu sein, doch der Angeklagte bringe einfach zu viel mit, auch wenn man sein Geständnis und die Entschuldigung berücksichtige.

Er legte ihm ans Herz, die Raten pünktlich zu bezahlen oder Kontakt mit dem Gericht aufzunehmen, um eine Lösung zu finden. Auch sonst solle er sich nichts zuschulden kommen lassen, denn auch Kleinigkeiten wie das Fahren ohne Fahrschein oder Zahlungsverzug bei Kauf auf Rechnung könnten zu einem Bewährungswiderruf führen. Der lange Führerscheinentzug traf den Verurteilten hart, auf Rechtsmittel wurde jedoch verzichtet.

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Erstellt:
15. Mai 2023, 10:30 Uhr

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