Bewährung für zwei Brüder
Schläge, Kopftritte, Messerstiche – dennoch kein Totschlagsversuch

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Von Bernd Winckler
WINTERBACH. Zwei 18- und 23-jährige Brüder aus Winterbach sind wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Jugendstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts sühnte eine brutale Schlägerei vom frühen Morgen des 3. März dieses Jahres auf dem Winterbacher Marktplatz, bei der ein 26-Jähriger nahezu lebensbedrohend verletzt wurde, mit je zwei Jahren Haft zur Bewährung.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die beiden Brüder nicht nur wegen der gefährlichen Körperverletzung, sondern auch noch wegen versuchten Totschlags zur Anklage gebracht. Davon sind die Richter aber im Urteil abgerückt, denn eine Tötungsabsicht sei nicht nachweisbar. Die Schläge jener Märznacht gegen den 26-Jährigen seien jedoch recht brutal gewesen, wie es im Urteil heißt. Dazu Tritte gegen den Kopf des am Boden Liegenden. Selbst der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einem „menschenverachtenden Verhalten mit niederträchtiger Gesinnung“ und hatte jeweils drei Jahre und sieben Monate Haft beantragt. Den Grund, warum sich die beiden Angeklagten mit dem 26-Jährigen prügelten, was letztlich sogar in eine Messerstecherei ausartete, konnten die Richter trotz umfangreicher Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen nicht erhellen. Die beiden Angeklagten wie auch ihr Opfer schwiegen dazu eisern. Die Vorsitzende Richterin vermutete daher ein missglücktes Drogengeschäft, bei dem jemand nicht bezahlt habe.
Zugegeben hat das Brüderpaar, dass man sich damals auf dem Winterbacher Marktplatz auf dem Heimweg nach einer Stuttgarter Discofeier zufällig traf. Zuerst wurde der 26-Jährige dort niedergeschlagen. Als er auf dem Boden lag, setzte es gegen seinen Kopf wuchtige Fußtritte. Aber er hatte sich auch gewehrt, und zwar mit einem Taschenmesser. Einer der beiden Angeklagten erlitt daraufhin sogar einen tiefen Wangenschnitt. Bei einem erneuten Zusammentreffen der Brüder mit dem 26-Jährigen, welcher zum Tatort zurückkehrte, um sein verloren gegangenes Handy zu suchen, kam es erneut zu Schlägen, wobei einer der jetzt Verurteilten vom Opfer einen Messerstich in den Rücken bekam – jedoch aus Notwehr, so das Gericht.
Die jeweils verhängten Strafen von zwei Jahren auf Bewährung seien recht milde, wie das Gericht betonte. Milde durch die Geständnisse – und durch jene gezahlten 3000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer. Gegen den 26-Jährigen wird wegen dessen Messereinsatzes kein Strafverfahren eingeleitet.