BGH bestätigt Verurteilung nach Hygieneskandal am Klinikum
dpa/lsw Karlsruhe. Nach einem Hygieneskandal am Mannheimer Klinikum ist die Verurteilung des ehemaligen Klinik-Geschäftsführers zu einer Bewährungsstrafe rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe teilte am Montag mit, dass er das Rechtsmittel des Angeklagten per Beschluss verworfen habe. (Az. 1 StR 335/21)
Das Landgericht Mannheim hatte den damals 72-Jährigen im April zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass der Mann als alleiniger Geschäftsführer des Mannheimer Uniklinikums zwischen 2007 und 2014 Medizinprodukte einsetzen ließ, die nicht den Hygienevorschriften entsprachen.
Laut Urteil tat er trotz behördlicher Beanstandungen und Beschwerden von Ärzten und Mitarbeitern nicht genug, um die Mängel zu beseitigen. So sei etwa OP-Besteck verwendet worden, das nicht ordnungsgemäß desinfiziert war. Damit habe der Mann allein seit 2011 die Gesundheit von mindestens 50 000 Patientinnen und Patienten gefährdet.
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