Borkenkäfer breiten sich im Wald aus

Privatwaldbesitzer sollten Schadholz zeitnah aufarbeiten. Das Forstamt berät dazu.

Ein Borkenkäfer. Archivfoto: Edgar Layher

© Edgar Layher

Ein Borkenkäfer. Archivfoto: Edgar Layher

Rems-Murr. Aufgrund der aktuellen Trockenperiode und hohen Temperaturen sind die Borkenkäfer wieder sehr aktiv. Hauptsächlich befallen sie Fichten und Tannen, die häufigsten Baumarten in den Wäldern im Rems-Murr-Kreis. Die erste Anlaufstelle für die in der Rinde brütenden Borkenkäfer ist Sturmholz, das nicht aufgearbeitet wurde. Auch Baumwipfel, die im Winter durch Nassschnee abgebrochen sind und noch im Wald liegen, sind für Borkenkäfer ein gefundenes Fressen. „Alle Privatwaldbesitzer sollten jetzt schauen, ob Schadholz in ihren Wäldern vorhanden ist. Falls ja, müssen die befallenen Bäume schnell aufgearbeitet werden. Nur durch eine saubere Waldwirtschaft gelingt es, erfolgreich gegen den Borkenkäfer vorzugehen“, appelliert Forstdezernent Gerd Holzwarth: „Unser Forstamt in Backnang und die Revierleiter vor Ort unterstützen und beraten gerne.“

Landeswaldgesetz verpflichtet zur Eindämmung der Borkenkäfergefahr

Die Waldeigentümer können frisch befallene Bäume leicht an abfallenden grünen Nadeln, braunem Bohrmehl rund um den Baum sowie an Harzfluss am Stamm erkennen. Wenn die mit der ersten Borkenkäfergeneration befallenen Bäume schnell entfernt werden, ist die „Abschöpfwirkung“ sehr hoch und damit Garant einer nur moderaten Ausbreitung der Käfer. Die Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald Ostalb (HVG) empfiehlt die Aufarbeitung des Sturmholzes als Kurzholz (bis 5,10 Meter Länge). Wenn die Mindestmenge von zehn Festmetern erreicht wird, können der Verkauf und in der Folge die Abfuhr des Käferholzes in der Regel zeitnah erfolgen. Nicht nur aus eigenem Interesse ist die intensive Kontrolle und rasche Aufarbeitung des Käferholzes erforderlich. Auch das Landeswaldgesetz verpflichtet Waldeigentümer zur Eindämmung der Borkenkäfergefahr. pm

Ansprechpartner

HGV Die Holzvermarktungsgemeinschaft (HGV) unterstützt die Vermarktung des Holzes aus dem Privatwald. Weitere Infos unter: www.holzvermarktungsgemeinschaft.de

Forstamt Beratung durch das Forstamt kann unter Telefon 07191/895-4367 oder per E-Mail an forst@rems-murr-kreis.de angefragt werden.

Forstreviere Die Revierleiter sind unter www.rems-murr-kreis.de und dem Suchbegriff „Forstreviere“ erreichbar.

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Erstellt:
27. Juli 2022, 06:00 Uhr

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