Anschlag in Schweden geplant

Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche Islamisten an

Zwei mutmaßliche Islamisten sollen einen Anschlag in Schweden geplant haben. Dafür könnten sie sich bald vor dem Oberlandesgericht Jena verantworten müssen.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied und einen mutmaßlichen Unterstützer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) erhoben. (Symbolbild)

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Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied und einen mutmaßlichen Unterstützer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) erhoben. (Symbolbild)

Von red/dpa

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied und einen mutmaßlichen Unterstützer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) erhoben, die einen Schusswaffenanschlag nahe dem schwedischen Parlament geplant haben sollen. Das teilte die Karlsruher Behörde mit. Die beiden Afghanen waren im März bei Gera in Thüringen wegen Terrorverdachts festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

Im Sommer 2023 sollen die Männer Anweisungen von einem IS-Ableger erhalten haben. Der Anschlag in Stockholm hätte eine Reaktion auf die damals in Schweden und anderen skandinavischen Ländern stattfindenden Koranverbrennungen sein sollen, teilte die Behörde weiter mit. Ziel sollten demnach Polizisten und andere Menschen sein. 

Vorwurf: Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

Dazu hätten sie enge Absprachen mit Funktionären des Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) getroffen, dem IS-Ableger in Afghanistan und Pakistan. Sie sollen im Internet zu den örtlichen Verhältnissen rund um den Tatort recherchiert und mehrfach versucht haben, sich Waffen zu beschaffen - allerdings erfolglos.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern die Mitgliedschaft beziehungsweise die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor. Beiden werde zudem die Verabredung zur Begehung eines Verbrechens sowie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vorgeworfen, hieß es weiter. Nun muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Jena entscheiden, ob er einen Prozess ansetzt.

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Erstellt:
21. August 2024, 16:08 Uhr

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