Bundesfinanzhof weist Rentensteuerklage ab
dpa München. Der Bundesfinanzhof in München hat eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage gegen die Rentenbesteuerung abgewiesen. Das hat der X. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts in einem am Montag verkündeten Urteil entschieden. „Die Revision ist unbegründet, weil keine doppelte Besteuerung vorliegt“, sagte die Vorsitzende Jutta Förster.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
In dem Fall hatte ein ehemaliger Steuerberater aus Baden-Württemberg geklagt, der dem Fiskus eine rechtswidrige doppelte Besteuerung seiner Rente vorwarf. Dabei geht es um die seit 2005 laufende Umstellung der Rentenbesteuerung, die erst 2040 abgeschlossen sein soll. Vor 2005 wurden „vorgelagert“ die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert, seither läuft die Umstellung auf eine „nachgelagerte“ Besteuerung der ausgezahlten Rente. „Die Übergangsregelung verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz“, sagte die Vorsitzende.
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Jutta Förster (M), vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof, steht an ihrem Platz. Foto: Peter Kneffel/dpa