BGH bestätigt Urteil gegen syrischen Kriegsverbrecher
dpa Karlsruhe. Die Verurteilung eines syrischen Kriegsverbrechers und IS-Anhängers zu zwölf Jahren Haft ist rechtskräftig. Die obersten Strafrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigten das Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts (OLG) aus dem November 2020, wie sie am Montag in Karlsruhe mitteilten. (Az. 3 StR 212/21)
Der bei seiner Verurteilung 32-Jährige hatte nach den Feststellungen des OLG 2012 in seiner Heimat mit anderen Rebellen einen Gefangenen erschossen. Damals kämpfte er gegen die Truppen von Präsident Baschar al-Assad, ehe er sich 2014 der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anschloss. In dieser Zeit war er an der Folterung zweier Jugendlicher beteiligt, die wegen erotischer Inhalte auf ihrem Handy aufgegriffen worden waren. Im Herbst 2015 kam er nach Deutschland.
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