Bundesgerichtshof stärkt VW-Kunden im Dieselskandal
Richter sehen in Abschalteinrichtung einen Sachmangel – Käufer haben künftig Ersatzansprüche
Zum ersten Mal hat der BGH zur VW-Dieselaffäre konkret Stellung bezogen. Er klärt eine zentrale Rechtsfrage, die Chancen der Kunden auf Schadenersatz steigen.
karlsruhe Verbraucherschützer jubeln, und bei Volkswagen ist man bemüht, die Ereignisse kleinzureden. Zum ersten Mal hat der Bundesgerichtshof zum Dieselskandal Stellung bezogen. Das höchste deutsche Zivilgericht hat erklärt, dass eine illegale Abschalteinrichtung am Motor ein Sachmangel ist und Käufer Anspruch auf einen mangelfreien Ersatz haben. Ein VW-Kunde hatte gegen seinen Autohändler geklagt.
Der Bundesgerichtshof hat in dem Fall kein Urteil gefällt, aber eine vorläufige Einschätzung veröffentlicht. Demnach ist die Betrugssoftware ein Mangel im Sinne des Kaufrechts. Zur Begründung erklärten die Richter, dass wegen der Abschalteinrichtung die Gefahr bestehe, dass das Kraftfahrt-Bundesamt den Betrieb des Autos untersage. Damit eigne sich das Fahrzeug nicht zur gewöhnlichen Verwendung.
Die Bundesrichter wiesen zudem darauf hin, dass die Auffassung des Berufungsgerichts in dem konkreten Fall rechtsfehlerhaft sein könnte. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte die Ersatzlieferung eines Neuwagens als unmöglich eingestuft, weil der von dem Käufer erworbene VW Tiguan der ersten Generation nicht mehr hergestellt werde. Der Autokonzern habe das Nachfolgemodell anzubieten, dann müsse man sehen, ob die Kosten dafür verhältnismäßig seien, so nun der BGH.
Nach Angaben von Volkswagen sind in Deutschland etwa 50 000 Kundenklagen anhängig. 14 000 Entscheidungen seien ergangen, mehrheitlich im Sinne des Konzerns.
Verbraucherschützer weisen allerdings darauf hin, dass sich VW vergleichsbereit zeige, wenn die Klage zugunsten des Käufers auszugehen scheine. Experten gehen davon aus, dass sich Volkswagen dann großzügig gibt und Verschwiegenheit verlange.