Baden-Württemberg

Darf man an Fronleichnam feiern und Musik hören?

Fronleichnam ist einer von 12 gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg. Gilt auch für ihn das Tanzverbot?

Ein Tanzverbot gibt es nicht.

© Jacob Lund / shutterstock.com

Ein Tanzverbot gibt es nicht.

Von Lukas Böhl

Fronleichnam ist in Baden-Württemberg kein stiller Feiertag. Es gibt kein grundsätzliches Verbot zu feiern. Auch Musik hören ist im privaten Bereich nicht verboten, solange die Musik nicht lauter als Zimmerlautstärke aufgedreht wird.

Bei privaten Feiern am besten nachfragen

Wollen Sie Fronleichnam nutzen, um eine private Feier zu veranstalten, empfiehlt es sich, bei der Gemeinde oder beim zuständigen Ordnungsamt nachzufragen, was erlaubt ist und was nicht. So laufen Sie keine Gefahr, Ärger mit den Nachbarn oder der Polizei zu bekommen.

Denn auch Fronleichnam ist durch das Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg geschützt. Darin heißt es unter anderem, dass an den Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, welche die Ruhe des Tages stören könnten, verboten sind.

Zudem sind an den Feiertagen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden alle Handlungen verboten, welche die Gottesdienste stören könnten.

Alternativ zu einer privaten Feier könnten Sie eine öffentliche Veranstaltung besuchen, denn ein Tanzverbot wie an Allerheiligen oder Karfreitag gibt es an Fronleichnam nicht.

Was wird an Fronleichnam gefeiert?

Fronleichnam ist ein Hochfest der katholischen Kirche. Es wird am zweiten Donnerstag nach Pfingsten, also dem 60. Tag nach Ostern gefeiert. Jesus Christus selbst steht im Mittelpunkt des Feiertages. Darauf weist auch der Name hin. Denn „Fron“ heißt im Althochdeutschen „Herr“ und „Leichnam“ steht für Leib. Fronleichnam bedeutet als frei übersetzt der „Leib Christ“. Symbolisiert wird der Leib des Herren durch Brot und Wein.

Zum Artikel

Erstellt:
29. Mai 2024, 12:48 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen