Darum ist ein Radweg jetzt ein Privatweg

Fahrradfahrer wundern sich: Feldweg von Aspach nach Backnang wird von „Durchfahrt verboten“-Schild unterbrochen

Wer dieser Tage mit dem Fahrrad von Aspach nach Backnang fährt und dabei nicht den Radweg neben der L1115 benutzt, sondern über die Felder kommt, wird auf freier Strecke von einem „Durchfahrt verboten“-Schild gestoppt. Was hat es damit auf sich? Ist die Durchfahrt wirklich nicht mehr erlaubt?

So wie BKZ-Leser Joachim Abele wundern sich viele Radfahrer über das Durchfahrtsverbot. Foto: privat

So wie BKZ-Leser Joachim Abele wundern sich viele Radfahrer über das Durchfahrtsverbot. Foto: privat

Von Silke Latzel

ASPACH.Der Mittelpfadweg ist eigentlicheine angenehme Möglichkeit, um als Radfahrer von Aspach nach Backnang zu kommen – umgekehrt natürlich auch. Kaum Autos, es geht vorbei an Feldern und über den Krähenbach. Doch seit einiger Zeit bremst ein allseits bekanntes, kreisrundes, rot-weißes Schild die Radler aus: Durchfahrt verboten. Etwa 50 Meter weiter dann das nächste Schild: „Privatweg“. Und das auf einem Weg, der bis vor Kurzem noch mit den offiziellen Radwegschildern ausgezeichnet war. Die Betonung liegt auf „war“, denn diese Schilder sind auch entfernt. Jetzt weisen sie auf einen anderen Weg. „Was ist da los?“, wollten gleich mehrere Radfahrer wissen.

André Eberle, Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, klärt die Sache auf: „Der Weg ist weiterhin befahrbar. Es geht uns nur darum, das Haftungsrisiko für die Gemeinde gering zu halten.“ Haftungsrisiko? Das schreit nach einer genauen Erklärung. Eberle sagt: „Im Bereich der Brücke über den Krähenbach wird das Oberwasser von den Feldern auf den Weg gespült und verschlammt ihn. Dadurch erhöht sich für die Radfahrer die Sturzgefahr.“ Zwar sei ihm noch kein schwerer Sturz mit schlimmen Verletzungen bekannt, doch durch den Schlamm könne eine Durchquerung mit dem Rad leicht zur Rutschpartie werden.

„Das eigentliche Problem: Das Grundstück, das hier betroffen ist und am Radweg liegt, befindet sich nicht im Eigentum der Gemeinde, sondern ist Privatbesitz. Das Wegerecht sichert zwar ab, dass dort der Radweg auch in Zukunft durchführen darf. Die Haftungsfrage bei einem Sturz gestaltet sich dadurch aber schwierig“, so der Amtsleiter. „Und auch die Behebung des Problems wird so erschwert.“ Die Gemeinde könne nicht einfach einen Graben entlang des Radwegs ausheben lassen, eben weil es sich in diesem Bereich um ein Privatgrundstück handelt. „Wir sind derzeit an der Klärung mit den Grundstückseigentümern und suchen nach einer Lösung“, so Eberle. Bereits in der Vergangenheit habe man versucht, das Problem zu lösen – ohne Erfolg. „Ich werde die Beschilderung nochmals überprüfen, damit diese bei den Verkehrsteilnehmern weniger Verwirrung auslöst“, verspricht Eberle.

Vorerst bleiben allerdings sowohl das „Durchfahrt verboten“-Schild als auch die Kennzeichnung als Privatweg. „Niemand wird bestraft, wenn er trotzdem über diesen Weg fährt“, versichert Eberle. „Wir haben den Radweg allerdings umgeleitet, er führt jetzt nicht mehr um die Kurve, sondern über den geradeaus verlaufenden Weg.“ Dies sei, so sagt der Amtsleiter, „aber kein großer Umweg oder eine schlechtere Alternative mit mehr Steigungen“.

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Erstellt:
21. Juni 2018, 06:00 Uhr

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