Das Jahr verabschiedet sich still und leise

Das Silvesterfeuerwerk fällt in diesem Jahr aus, hiesige Verkäufer von Raketen und Knallern schicken die Ware unausgepackt zurück zum Lieferanten.

Der Verkauf von Silvesterraketen ist in diesem Jahr verboten. Symbolfoto: Adobe Stock/M. Reiter

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Der Verkauf von Silvesterraketen ist in diesem Jahr verboten. Symbolfoto: Adobe Stock/M. Reiter

Von Simone Schneider-Seebeck

BACKNANG. „Endlich!“, mag sich der eine oder die andere denken. Das alte Jahr geht zu Ende. Allerdings verabschiedet es sich nicht, wie man es gewohnt ist, mit einem großen Knall. Der Grund: Es wird kein Silvesterfeuerwerk geben. Knaller sind verboten, zumindest auf öffentlichen Plätzen. Auch der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten. Wegen „der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems“, wie es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung heißt.

Was bedeutet das nun für hiesige Verkäufer von Silvesterfeuerwerk, genauer gesagt von pyrotechnischen Gegenständen der Feuerwerkskategorie F2, wie handelsübliche Böller für den Jahreswechsel klassifiziert werden? Für den Nahkauf-Markt in Aspach hat diese Regelung keinerlei Auswirkungen. Bereits 2019 hatte man sich entschieden, keine Silvesterböller mehr ins Jahresendsortiment aufzunehmen. Wie sich nun zeigt, eine vorausschauende Entscheidung.

Anders sieht es etwa beim Toom-Baumarkt in Backnang aus. Wobei die Verkaufssituation dort sowieso eine andere ist. Denn seit dem Beginn des Lockdowns am 16. Dezember dürfen Privatpersonen nicht mehr einkaufen. Nur Gewerbetreibende mit Nachweis sind berechtigt, Einkäufe zu tätigen. Das wird auch streng kontrolliert. Am Eingang ist ein provisorischer Empfangstresen aufgebaut, eine Mitarbeiterin überprüft den Gewerbenachweis und holt dann die entsprechende Ware. Eigenständig durch die Regalreihen wandern ist nicht drin. Und auch wenn auf Plakaten rechts und links vom Eingang groß auf diese Regelung hingewiesen wird, so kommt sie doch nicht bei jedem an.

Marktleiter Stefan Zeidler wirkt recht gelassen, fragt man ihn nach Feuerwerksartikeln. Bereits sechs bis neun Monate vorher seien die Bestellungen aufgegeben und dann Mitte Dezember angeliefert worden, erklärt er. Doch anstatt in den Laden sind die Kartons gleich unausgepackt in einen speziellen Container zur Lagerung geräumt worden. Die Feuerwerkskörper befinden sich in Verpackungen, die durch spezielle Prüfzeichen zertifiziert sind. Sie dürfen auch nur in diesen Kartons wieder abgeholt werden. Man habe sie gleich als Retoure angemeldet, in ein bis zwei Wochen machen sie sich wieder auf die Reise zurück zum Lieferanten. „Der hat eigentlich das größte Problem“, meint Zeidler. Denn wo sollen all diese zurückgeschickten Böller gelagert werden? An sich könnten die Retouren im kommenden Jahr noch verwendet werden. Und wie sieht es mit Tischfeuerwerk und Ähnlichem aus? Dessen Verkauf ist an sich ja nicht verboten. Doch für die Baumärkte lohnt sich auch dieser Verkauf nicht, da keine Privatpersonen einkaufen dürfen.

Auch das Feuerwerk des Rewe-Marktes in Backnang harrt seiner Rückkehr an den Ursprungsort. „Das Feuerwerk kommt gewissermaßen automatisch, die Zentrale bestellt es“, erläutert Schlüsselträgerin Sabrina Hirschle. Im Lager sind die unverkäuflichen Kartons besonders gesichert, unter anderem stehen Feuerlöscher griffbereit daneben, bis sie im Januar oder Februar schließlich wieder abgeholt werden müssen.

Und was sagt die Kundschaft dazu, dass man in diesem Jahr keine Raketen und Knaller kaufen kann? Gibt es Beschwerden, vor allem, da in den Prospekten der verschiedenen Einkaufsmärkte Feuerwerk noch beworben wird? Viele Geschäften hatten sich aus Umweltschutzgründen dafür entschieden, keine neuen Prospekte drucken zu lassen. Hirschle, die Stellvertreterin des Marktinhabers Theoharis Geladaris, ist bisher nichts Negatives zu Ohren gekommen: „Keiner hat sich beschwert.“

Kamen die Entwicklungen in diesem Jahr unvorhersehbar, wie der Lockdown im März, so ist es nur konsequent, dass das Jahr eher unauffällig zu Ende geht. Es ist eben alles anders in diesem denkwürdigen Jahr 2020.

Das Verkaufsverbot betrifft auch den Online-Handel

Von dem Verbot betroffen sind Feuerwerkskörper der Kategorie F2, auch „Kleinfeuerwerk“ genannt. Es handelt sich dabei um Feuerwerk, das ausschließlich in der Silvesternacht im Freien und nur zwischen dem 28. und 31. Dezember von Personen über 18 Jahre erworben und vor allem abgegeben werden darf.

Das Verkaufsverbot betrifft dabei sämtliche Vertriebswege, auch den Online-Handel. Dabei ist irrelevant, wann der Kauf beziehungsweise die Bestellung getätigt wurde. Die Böller dürfen nur im oben genannten Zeitfenster an den Verbraucher abgegeben werden und das fällt in diesem Jahr aus.

Restfeuerwerk aus dem Vorjahr darf auf dem eigenen Grundstück abgefeuert werden, sofern das Grundstück nicht in einem Bereich liegt, in dem das Böllern sowieso verboten ist. Erlaubt sind jedoch Feuerwerkskörper der Kategorie F1, das „Kleinstfeuerwerk“, die das ganze Jahr über gekauft werden können, wie beispielsweise Wunderkerzen oder Knallerbsen. Die Abgabe ist gestattet an Personen ab zwölf Jahren.

Während in den Jahren 2016 und 2017 mit etwa 137 Millionen Euro ein Höchststand durch Feuerwerkskörper erzielt wurde, ist der Umsatz seither rückläufig. 2018 waren es noch 133 Millionen, 2019 dann 122 Millionen Euro. Für dieses Jahr hatte die Branche ebenfalls mit rund 122 Millionen Umsatz gerechnet.

Warum wird an Silvester eigentlich geknallt? Bereits vor etwa 1000 Jahren wurde das Feuerwerk – vermutlich in China – erfunden. 1506 soll das erste Feuerwerk in Deutschland abgebrannt worden sein. Und beim Adel wurde es Mode, große Feste durch die Knallerei zu krönen. Krach spielt zudem bei einigen Festen eine Rolle, denn dadurch sollen böse Geister vertrieben werden.

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Erstellt:
31. Dezember 2020, 06:00 Uhr

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