Das zerbrochene Rohr
Brauhaus-Geschäftsführer Andreas Walz erhebt schwere Vorwürfe gegen Sulzbacher Gemeindeverwaltung – Mehrfach ergießt sich eine stinkende Flut ins Gasthaus
Das Sulzbacher Brauhaus ist in den vergangenen Monaten mehrfach unter Wasser gestanden. Eine stinkende Flut ergoss sich aus der Kanalisation in die Gaststätte und vertrieb die Gäste. Jetzt erhebt Geschäftsführer Andreas Walz schwere Vorwürfe gegen die Gemeinde. Das Problem sei ein eingebrochenes Abwasserrohr vor dem Schlössle, aber die Verwaltung würde die Verantwortung ablehnen. Bürgermeister Dieter Zahn widerspricht energisch.

© Jörg Fiedler
Fühlt sich von der Gemeinde im Stich gelassen: Andreas Walz, Geschäftsführer des Sulzbacher Brauhauses. Der Biergarten vorm Schlössle ist derzeit eine Baustelle, das zerbrochene Rohr aber wieder repariert. Vorerst hat Walz die Tische und Stühle direkt vor dem Brauhaus aufgestellt. Foto: J. Fiedler
Von Matthias Nothstein
SULZBACH AN DER MURR. Seit Herbst vergangenen Jahres immer das gleiche Szenario: Wenn es heftig regnet, quillt Schmutzwasser aus den Schächten im Verbindungsgang zwischen Belinda und Brauhaus und ergießt sich in den Gewölbekeller. Erbärmlicher Gestank macht sich dann breit. Mehrfach schon ist dies passiert, während Gäste im Lokal waren. Diese sind dann vom Essen aufgestanden und gegangen, ohne zu bezahlen, berichtet Andreas Walz. Der Wirt ist maßlos verärgert, hat für die Gäste aber durchaus Verständnis. Zweimal ließ er die Rohre im Gebäude mit einer Kamera untersuchen, um die Ursache zu finden. Dann stellte es sich heraus, die Abwasserleitung vor dem Sulzbacher Schlössle war eingedrückt und konnte die Wassermassen bei Starkregen nicht bewältigen. Der Rückstau ergoss sich in die Gaststätte, Walz spricht selbst von einer Kloake.
Der 58-Jährige Geschäftsmann wandte sich an die Gemeinde. Diese gab im Februar nochmals eine eigene Kamerabefahrung in Auftrag und bestätigte den Befund. Doch statt den Schaden zu reparieren, monierte Martin Hübl vom örtlichen Bauamt, der Kanal sei unrechtmäßig angeschlossen. Denn eigentlich dürfte das Abwasserrohr des Brauhauses gar nicht das Grundstück queren und in die Leitung münden, die das Schlössle mit der Kanalisation verbindet. Aus diesem Grund sei das Rohr auch auf keiner Karte eingetragen.
Als das Brauhaus vom Vorbesitzer im Jahr 2003/04 umgebaut wurde, hat der Bauherr ein Entwässerungsgesuch eingereicht und genehmigt bekommen. Danach sollte das Brauhaus auf direktem Weg an die Kanalisation angeschlossen werden. Doch dieser Anschluss ist nie erfolgt. Vielmehr wurde die Querverbindung, die jetzt die Probleme bereitet und vermutlich marderalt ist, einfach weitergenutzt. Walz steht auf dem Standpunkt, dass er dies vor vier Jahren, als er das Gebäudeensemble gekauft hat, unmöglich erkennen konnte. Er wirft den Verantwortlichen vor, in der Umbauphase ihre Pflichten nicht wahrgenommen zu haben. Weder die Baurechtsbehörde des Landratsamts noch das örtliche Bauamt hätten kontrolliert, ob der Kanal korrekt gebaut und angeschlossen worden ist. „Bei jedem Scheiß kontrolliert die Kommune“, schimpft Walz, „nur hier nicht.“
Statt den Schaden zu beheben, habe ein Vertreter der Gemeinde laut Walz erklärt, man würde eher das unrechtmäßig verlegte Rohr völlig zubetonieren. Diese Drohung weist Bürgermeister Dieter Zahn entschieden zurück. „Die ist so nie gefallen.“ Auch der Vorwurf, die Gemeinde habe Walz mit seinem Problem allein gelassen, stimme nicht. Immerhin habe sie die letzte Kamerauntersuchung bezahlt. Zahn vertritt jedoch die Ansicht, dass Walz den Schaden früher hätte beheben können. „Er wusste ja seit Februar, an was es liegt.“ Die mehrfache Flutung der Gaststätte – Walz spricht von 20 Vorfällen – war für Zahn „ein Problem mit Ansage“, weil der Wirt nichts unternommen habe. „Ich habe seit Februar gesagt, dass er sich darum kümmern muss.“
Walz wiederum betont, dass der Schaden auf Gemeindegrund vorliegt. Zwar betreibe er darauf seinen Biergarten, aber trotzdem habe er Zweifel, ob er auf fremden Grund überhaupt einen Bagger anrücken lassen dürfe. Und er erklärt, dauernd um Hilfe nachgefragt zu haben. Er habe sogar als Deal angeboten, der Bauhof möge den Schaden beheben und man könne sich die Kosten teilen. Auch dies sei abgelehnt worden. Walz dreht den Spieß um: „Der Einzige, der nichts tut, das ist der Herr Zahn. Er hat sich noch nie selbst um eine Lösung bemüht und es nicht für nötig erachtet, sich selbst ein Bild von der Situation zu machen. Mit dieser Haltung macht er jeden Unternehmer kaputt.“
Der Schaden ist seit Dienstag repariert, Walz hat nach dem letzten Wassereintritt am Wochenende auf eigene Faust einen Bagger bestellt. Und voilà: Ein Regenguss kurz nach der Reparatur ist ohne Schaden anzurichten über die Bühne gegangen. Nun wird Walz wohl eine Rechnung erhalten. Zahlen will er sie nicht. „Ich werde mich mit Händen und Füßen wehren.“ Er erinnert daran, dass er den Biergarten seit 14 Tagen nicht nutzen kann. „Ausgerechnet jetzt, zur besten Zeit.“
Zu einfach gemacht Von Matthias Nothstein Mit etwas gutem Willen hätte sich das Problem schnell lösen lassen. Nachdem nach langer Suche endlich klar war, was die Ursache des Rückstaus ist, hätte ein Bagger mit zwei Handwerkern die Störung innerhalb weniger Stunden und ohne großen Aufwand beheben können. Stattdessen streiten sich zwei Parteien über Monate hinweg, wer zuständig ist. Die Verwaltung macht es sich dabei sehr einfach. Lapidar zu erklären, der uralte Anschluss ist nicht korrekt ausgeführt, und deshalb gehe es die Kommune nichts an, steht einer Gemeinde nicht gut zu Gesicht, die Wert darauflegt, unternehmerfreundlich zu sein. Auf der anderen Seite hat es sich Walz mit seinem Abwarten auch zu einfach gemacht. Ein Wirt sollte alles, aber wirklich auch alles unternehmen, damit sein Restaurant nicht wiederholt mit Fäkalien absäuft. Unabhängig davon, wer am Ende die Rechnung zahlt. Das geradezu trotzige Verhalten beider Parteien hat jetzt dazu geführt, dass es nur Verlierer gibt. Wahrlich keine Ruhmestat. m.nothstein@bkz.de Kommentar