Datenschützer skeptisch wegen Impfkontrollen durch Polizei
dpa/lsw Stuttgart. Die Ermöglichung von Impfkontrollen durch die Polizei muss aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten mit Blick auf sensible Gesundheitsdaten sorgfältig geprüft werden. Dem Polizeivollzugsdienst stünden im Rahmen des Infektionsschutzes bislang grundsätzlich keine Kompetenzen zu, sagte der Sprecher von Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragtem Stefan Brink der Deutschen Presse-Agentur.
Das sei auch sinnvoll, weil nach dem Infektionsschutzgesetz erhobene Daten ausschließlich zu Zwecken des Infektionsschutzes weiterverarbeitet werden dürften. Der Sprecher erinnerte an Fälle, in denen die Polizei zuletzt unzulässigerweise versucht habe, auf in Restaurants erhobene Kontaktdaten zuzugreifen - „obwohl diese ausschließlich nur zur Kontaktnachverfolgung durch Gesundheitsämter verwendet werden dürften“.
Die Landesregierung prüft derzeit eine rechtliche Änderung, um der Polizei die Kontrolle von Impfnachweisen zu ermöglichen. Das würde bedeuten, dass Polizistinnen und Polizisten bei einer Kontrolle in der Gastronomie nicht nur den Personalausweis verlangen dürfen, sondern auch die Nachweise, ob jemand geimpft oder genesen ist. Bisher dürfen das nur die Ordnungsämter der Kommunen.
Der Landesdatenschutzbeauftragte berät das Land in der Frage. „In jedem Fall bedürfte es hierzu ausgearbeiteter normenklarer Regelungen, wenn bis zu 34 000 Beamte des Polizeivollzugsdienstes die Vorlage von Impf- und Testnachweisen kontrollieren sollen“, betonte sein Sprecher.
Das Innenministerium verweist darauf, dass die Polizei sowieso schon die Einhaltung der Corona-Maßnahmen kontrolliere, etwa die Maskenpflicht. Seit Beginn der Pandemie seien mehr als 2,27 Millionen Personen und 840 000 Fahrzeuge überprüft worden. Dabei wurden laut Ministerium 382 000 Verstöße festgestellt.
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