Deutscher Verkehrsgerichtstag

Seit Jahrzehnten kommen jeweils Ende Januar in Goslar bis zu 2000 Experten zum Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) zusammen. In verschiedenen Arbeitskreisen diskutieren Richter, Staats- und Rechtsanwälte, Wissenschaftler und Politiker mit Spezialisten von Automobilclubs, Ministerien, Behörden, Unternehmen und Verbänden über aktuelle Fragen des Straßenverkehrs und des Verkehrsrechts. Abschließend gibt der Verkehrsgerichtstag dem Gesetzgeber Empfehlungen für Neuregelungen.

Bei der 57. Auflage des Kongresses geht es bis Freitag unter anderem um strafrechtliche Folgen des automatisierten Fahrens, um Lkw- und Busunfälle, im Fahrzeug eingebaute Alkoholsperren und Dieselfahrverbote. Viele Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags wurden in der Vergangenheit gesetzlich verankert: so etwa das begleitete Fahren mit 17 Jahren, höhere Bußgelder für Verkehrssünder, die Herabsetzung der Alkohol-Promille-Grenze für Kraftfahrer, das Handyverbot beim Autofahren oder die Reform des Flensburger Punktekatalogs.

In diesem Jahr hat sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) für weitere Streckenradar-Kontrollen ausgesprochen. Die Anlagen sollten auf Abschnitten von Autobahnen und Bundesstraßen installiert werden, auf denen es häufig zu Unfällen durch überhöhte Geschwindigkeit kommt, sagte DVR-Sprecherin Julia Fohmann. Die Abschnittskontrolle habe den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu stationären Messungen nicht die Geschwindigkeit zu einem einzigen Zeitpunkt misst, sondern das Tempo über eine längere Strecke ermittelt. (mb)

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Erstellt:
24. Januar 2019, 03:14 Uhr

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