Neue Regelung bei der Deutsche Bahn
Deutschland-Ticket: Künftig Nachteil bei Verspätung
Verspätet sich der Regio-Zug, darf auf einen ICE umgestiegen werden. Beim Deutschlandticket kann dies ab jetzt jedoch teuer werden.
Von cjo/dpa
Ab dem 15. August ist es nicht länger möglich, bei erheblichen absehbaren Verspätungen eines Regionalzugs, der mit einem Deutschland- Ticket genutzt wird, auf einen ICE oder IC umzusteigen und die Ticketkosten für diesen Umstieg vom verantwortlichen Regionalbahn-Anbieter nachträglich erstatten zu lassen.
Der bundeseigene Mobilitäts- und Transportkonzern DB AG weist auf die Änderung im Fragen-und-Antworten-Bereich zum Deutschlandticket auf seiner Website hin. Die Anpassung geht auf die überarbeiteten Bestimmungen der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) zurück, die von diesem Zeitpunkt an von der Deutschen Bahn angewendet werden.
Der Hintergrund dieser Veränderung liegt darin, dass das bei den Fahrgästen beliebte Deutschland- Ticket kürzlich vom Gesetzgeber in der EVO als stark ermäßigtes Beförderungsentgelt eingestuft wurde. Daraus ergibt sich, dass Nutzerinnen und Nutzer, des deutschlandweit geltenden Tickets, zukünftig bei Fahrgastrechtefällen im Fernverkehr keine Rückerstattung der Kosten für Fernverkehrstickets mehr erhalten werden.
Nicht nur das Deutschland- Ticket von neuer Regelung betroffen
Diese Regelung betrifft nicht nur das Deutschlandticket, sondern auch andere Tarifangebote im Nahverkehr, die als erheblich ermäßigt gelten, wie beispielsweise das Quer-durchs-Land-Ticket. Wenn die Verspätung am Zielbahnhof voraussichtlich mehr als 20 Minuten beträgt, haben Fahrgäste, deren Tickets nicht in diese Kategorie fallen, jedoch die Möglichkeit auf einen höherwertigen Zug wie einen ICE umzusteigen, sofern dieser nicht reservierungspflichtig ist. Zunächst müssen sie das Ticket für diesen Zug kaufen, können aber die Kosten später über das Servicecenter Fahrgastrechte zurückfordern.
Ausnahme bei alternativen Verkehrsmitteln
Das Deutschlandticket erlaubt es weiterhin, nachts auf andere Verkehrsmittel auszuweichen, beispielsweise ein Taxi, wenn absehbar ist, dass man aufgrund einer geplanten Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr mit mindestens 60 Minuten Verspätung ankommen würde oder wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung ausfällt und das Ziel bis 24 Uhr nicht mehr erreicht werden kann. Die Kosten für diese alternativen Verkehrsmittel können gemäß Artikel 11 der EVO von der Bahn zurückgefordert werden, allerdings ist dieser Anspruch auf maximal 120 Euro gedeckelt.
Das Deutschlandticket, das ab 1. Mai für 49 Euro im Monat genutzt werden kann, ist ein digitales, monatlich kündbares Abonnement, das im Nahverkehr deutschlandweit gültig ist. Erhältlich ist es Online auf der Website der Deutschen Bahn, in der App oder in den DB-Reisezentren.