Die AWRM setzt im Rems-Murr-Kreis auf Aufklärung statt auf Bußgelder

Die neue Bioabfallverordnung sieht ab 1. Mai 2025 Strafen für falschen Müll im Bioabfall vor. Im Rems-Murr-Kreis ist die Abfallwirtschaft Rems-Murr sowohl für die Sammlung als auch für die Verwertung des Bioabfalls zuständig. Aktuell bleiben falsch befüllte Tonnen stehen. Künftig werden solche Tonnen geleert, aber der Haushalt bekommt ein Infoschreiben.

So sieht es in vielen Biotonnen aus: Störstoffe wie Plastik mitten im Bioabfall. Foto: AWRM

So sieht es in vielen Biotonnen aus: Störstoffe wie Plastik mitten im Bioabfall. Foto: AWRM

Rems-Murr. Eine Änderung der Bioabfallverordnung aus dem Jahr 2022 schreibt ab dem 1. Mai 2025 neue Regeln für die Entsorgung von Biomüll vor. Ziel ist dabei, die Menge an Störstoffen in der Biotonne – also Müll, der eigentlich nicht dort hingehört – deutlich zu reduzieren. Genau genommen sollen künftig nur noch bis zu einem Prozent Störstoffe in der Biotonne erlaubt sein, ab drei Prozent drohen ...

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Erstellt:
27. März 2025, 06:00 Uhr

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