Die Beweislage ist erdrückend
Kriminalpolizei zeigt Blutspuren der getöteten Backnangerin an Auto und Kleidung des Angeklagten.

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Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit einem Ausbeinmesser fünfmal auf das opfer eingestochen zu haben. Archivfoto: A. Becher
Von Heike Rommel
Backnang/Stuttgart. Die Beweislage im Prozess um die mutmaßliche Ermordung einer 25-Jährigen in einer Backnanger Wohnung ist für den angeklagten Ehemann im Moment erdrückend. Die Kripo hat der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts Blutspuren von der Getöteten aus dem Auto des Angeklagten und von dessen Kleidung vorgelegt.
Die Waiblinger Kriminalpolizei bekam im Mai von Ludwigsburger Kollegen, die den 29-Jährigen als Unfallflüchtigen bei Großbottwar festgenommen hatten, den Auftrag, dessen Auto zu untersuchen. Der Angeschuldigte hatte sich noch am Tag der Tat vom 4. Mai mit einem Wagen überschlagen, der auf seinen Schwiegervater zugelassen war. Ein Waiblinger Kriminalhauptkommissar, der bei der Spurensicherung eingesetzt war, fand am Lenkrad des Autos, mit dem sich der Beschuldigte überschlagen hatte, Blutspuren von der getöteten Backnangerin. Auffällig sei gewesen, dass auf der Rückbank mehrere Kleidungsstücke lagen, so der Zeuge.
Die Kleider nahm die Polizei alle einzeln raus, um sie auf Blutspuren zu untersuchen. Auch Blut an einer Jacke und an einer Jogginghose des mutmaßlichen Mörders habe der getöteten jungen Frau zugeordnet werden können. Zum Fahrzeug, das zwei Tage nach der Tat beschlagnahmt worden war und bei einem Abschleppunternehmen in Backnang stand, konnte der Kripobeamte sagen, dass die Achse gebrochen und dass es nach dem Unfall ein Totalschaden war.
Von den Airbags habe bei dem Unfall wohl nur der an der Fahrertür ausgelöst. Ob die anderen Airbags intakt waren, konnte der Zeuge dem Vorsitzenden Richter Norbert Winkelmann nicht sagen, denn bei solchen Unfällen klemme die Feuerwehr normalerweise die Batterie ab oder nehme sie ganz heraus, sodass die Elektronik nicht mehr funktioniert.
Die Feuerwehrleute waren auch die ersten, die den zunächst wegen Unfallflucht Gesuchten im Zuge einer groß angelegten Fahndung inklusive Hubschrauber im Hardtwald bei Großbottwar gesichtet haben. Bei den Umfeldermittlungen habe sich herausgestellt, dass das Opfer kaum Sozialkontakte gehabt hatte, so der Zeuge von der Kripo weiter.
Von der Familie der 25-Jährigen in Moers und Heinsberg in Nordrhein-Westfalen seien zwar mehrere Hinweise auf häusliche Gewalt in der gemeinsamen Backnanger Wohnung eingegangen, doch diese hätten ermittlungstechnisch nichts ergeben. Der Angeklagte hatte bereits bei der Polizei zugegeben, seine Frau mit einem Ausbeinmesser erstochen zu haben, das neben der Toten auf dem Bett lag.
Nach Informationen des Verteidigers, Bernd Kiefer, hat die Polizei auch die Fingerabdrücke des Angeklagten an dem Messer gefunden. Über die ausländerrechtlichen Ermittlungen konnte die Waiblinger Kripo so viel sagen, dass der beschuldigte türkische Staatsangehörige, der in Deutschland unter falschen syrischen Personalien Asylantrag gestellt und eine Arbeitserlaubnis bekommen hat, auch in der Türkei schon erkennungsdienstlich behandelt wurde. Der türkische Staat hat Antrag auf Auslieferung des Angeklagten gestellt.
Das Tatmotiv sieht die Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht nach der bisherigen Erkenntnislage immer noch darin, dass die Getötete die falsche Identität ihres Ehemannes habe auffliegen lassen und er sie dafür mit fünf „wuchtigen Messerstichen“ bestrafen wollte. Weil der Angeklagte angibt, Alkohol- und Drogenprobleme zu haben, möglicherweise um nicht wegen Mordes, sondern lediglich wegen „Tötung im Affekt“ verurteilt zu werden, ist der Gerichtspsychiater Peter Winckler aus Tübingen als Gutachter vom Gericht bestellt worden.