Digitalprodukte: mehr Rechte für Kunden beim Kauf

Ab Herbst 2021 müssen Händler kulanter sein, wenn es um Umtausch und Software-Updates geht

Parlament und Mitgliedstaaten haben sich geeinigt: Das Gewährleistungs-und Kaufrecht wird EU-weit zum Vorteil des Kunden angepasst und ins Internetzeitalter überführt.

Brüssel /MGR - Die Industrie muss bei internetfähigen Gebrauchsgütern wie Smartphones, vernetzten Autos und Kühlschränken über den gesamten Lebenszyklus des Produktes Software-Updates anbieten. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbraucher internetfähige Produkte nicht immer wieder neu anschaffen müssen. Schätzungen gehen davon aus, dass es 2020 weltweit über 20 Milliarden internetfähige Produkte gibt. Zudem darf der Verkäufer nicht mehr eine bestimmte Software für sein Produkt vorschreiben.

All dies sieht das neue EU-Kauf- und Gewährleistungsrecht vor, das ab Herbst 2021 gelten wird. Verhandlungsführerin für das Europaparlament war Evelyne Gebhardt (SPD): „Es ist uns gelungen, die Verbraucherrechte EU-weit massiv zu stärken.“

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Erstellt:
26. Februar 2019, 10:26 Uhr

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