Polizei und Co. stellen sich auf Legalisierung ein
Seit dem 1. April ist eine kontrollierte Abgabe von Marihuana in Deutschland erlaubt. Im Rems-Murr-Kreis stellen sich die Suchtberatungen, die Polizei und das Amtsgericht auf mögliche Veränderungen ein.
Von Anja La Roche
Rems-Murr. Seit Montag ist Cannabis in Deutschland legal – oder genauer gesagt dessen kontrollierte Abgabe an erwachsene Personen. 25 Gramm dürfen Volljährige bei sich haben, zu Hause sogar bis zu 50 Gramm. Außerdem ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt. Die Konsumenten können nun einen Joint rauchen, ohne sich vor einer Strafe fürchten zu müssen, und können nach kontrolliert produzierten Produkten Ausschau halten. Dafür sind ab Juli sogenannte Cannabis Social Clubs vorgesehen, die bis zu 500 Mitglieder haben und lokal angebautes Marihuana abgeben dürfen. In Backnang hat sich zumindest online ein solcher Club angekündigt, sofern genügend Menschen in nächster Zeit ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bekunden (zur Webseite kommen Sie hier).
Mit dem neuen Gesetz beschäftigen müssen sich derzeit besonders die Polizei und die Justiz, aber auch etwa die Suchtberatung. Wir haben darüber mit unterschiedlichen Akteuren gesprochen.
Mehr Bedarf an Beratung?
Cannabis ist die meistkonsumierte Substanz, wegen der junge Menschen im Rems-Murr-Kreis zur Drogenberatung kommen. In Backnang sind laut vorläufigen Zahlen im vergangenen Jahr 88 Personen zur Jugend- und Drogenberatung Horizont gegangen (Rems-Murr-Kreis: 229), wegen Alkohol waren es 18 (RMK: 53), aufgrund anderer Stimulanzien 17 (RMK: 23). Die Zahlen betreffen Menschen bis zum Alter von 27 Jahren. „In der Erwachsenenberatung ist die Zahl der Alkoholkonsumierenden höher als die der Cannabiskonsumierenden“, sagt Helena Hogg, die bei der Caritas angestellt ist und Teamleiterin bei der Beratungsstelle Horizont in Backnang ist.
Viele junge Cannabiskonsumenten lassen sich laut Hogg beraten, weil sie Gerichtsauflagen zu erfüllen haben – das dürfte bei manchen Hilfesuchenden von nun an wegfallen. Andere haben psychische Probleme wie Depressionen oder Schizophrenie. Wieder andere haben den Führerschein verloren. Hogg vermutet, dass künftig mehr Personen zur Beratung kommen könnten, „aber das wissen wir noch nicht“. Zum Beispiel weil sich nun mehr Angehörige informieren wollen oder mehr Menschen ihren Führerschein verlieren, weil sie die THC-Grenzwerte am Steuer nicht einhalten. Die Regierung plant derzeit, den Grenzwert fürs Autofahren zu erhöhen (siehe Infotext).
Der Teillegalisierung steht die Suchtberaterin ambivalent gegenüber und verweist auf die Stellungnahme der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) – die Entkriminalisierung wird in dieser grundsätzlich befürwortet, mit dem Ziel, dass diese in Kombination mit mehr Aufklärungsarbeit und Prävention zu einem gesünderen Umgang mit der Droge in der Gesellschaft führt. Und da setzt Hogg ihre Kritik an: „Wir sehen in der Prävention mehr Bedarf“, sagt sie. Die zu Verfügung gestellten Gelder würden dafür aber zu gering ausfallen, bemängelt sie die Bundesregierung. Vor allem an den Schulen müsse mehr Präventionsarbeit geleistet werden, um die Jugendlichen zu erreichen, wenn sie erstmals mit der Droge in Kontakt kommen. Denn ohne Prävention sieht die Suchtberaterin durchaus eine Gefahr im Cannabiskonsum: „Jede Substanz, auch eine legale wie Tabak und Alkohol, ist riskant. Jede Substanz kann eine Einstiegsdroge sein, muss es aber nicht.“
Die Polizei schult sich um
Beim Polizeipräsidium Aalen, welches auch für den Rems-Murr-Kreis zuständig ist, setzen sich die Beamten derzeit intensiv mit den neuen Regelungen zum Cannabis auseinander. Das betreffe die Bereiche Verkehrssicherheit, Kriminalitätsbekämpfung, Kinder- und Jugendschutz sowie innerdienstlichen Umgang, berichtet der Sprecher Holger Bienert. Letzteres bezieht sich auf den Konsum der Polizisten selbst. Wegen den besonderen beruflichen Anforderungen müssen die Beamten im Dienst vollkommen frei von Wirkstoffen sein. Ein Joint am Vortag könnte also bereits den Job kosten, Teillegalisierung hin oder her.
Weitere Themen
Insgesamt werde die Polizei durch das neue Gesetz nicht entlastet, im Gegenteil, sagt Bienert. Es gebe einen Mehraufwand, um die komplizierteren Regeln zu kontrollieren. Die Polizisten müssen künftig etwa die Konsumverbotszonen überwachen. Zu diesen zählen beispielsweise die Bereiche um Schulen, Kitas, Sportanlagen und Jugendzentren im Umkreis von 100 Metern. Außerdem gilt es, die feingliedrige Abgrenzung zwischen legalem und illegalem Umgang mit Cannabis zu überwachen.
Die Polizei werde zudem die Verkehrskontrollen intensivieren, teilt der Sprecher mit. „Wir erwarten einen Anstieg von berauschten Verkehrsteilnehmenden, mehr schwere Verkehrsunfälle und mehr Verunglückte.“ Auch rechnet das Präsidium mit einem wachsenden Schwarzmarkt, weil dieser vom Käufer künftig legal in Anspruch genommen werden könne.
Im Bereich Kinder- und Jugendschutz seien künftig mehr Aufklärungsarbeit und Kontrollen notwendig. Der Kinder- und Jugendschutz habe für die Polizei oberste Priorität, auch wenn das neue Gesetz die Bemühungen konterkariere, so Bienert. Das Präsidium rechnet künftig mit mehr kiffenden Jugendlichen, weil durch die Teillegalisierung die Abschreckung fehlt. „Für Umgangsformen, welche für Erwachsene erlaubt sind, sieht das Gesetz trotz Verbots für Jugendliche keine Sanktionen vor. Dadurch besteht weder eine wirksame Abschreckung durch Strafandrohung, noch lässt sich den Jugendlichen die Sinnhaftigkeit vermitteln.“
Keine Entlastung der Justiz
Die Justiz ist gerade vor allem damit beschäftigt, die Strafen für Menschen, die mit geringen Mengen Cannabis erwischt wurden, rückwirkend aufzuheben oder anders zu bemessen, sofern sie bis zum 1. April noch nicht vollstreckt wurden. „Das können Geldstrafen sein, die erst ein paar Monate alt sind“, sagt der Leiter des Backnanger Amtsgerichts, Florian Bollacher. Es könne sich aber auch zum Beispiel um einen noch nicht beendeten Arrest handeln. „Der Aufwand ist dabei, diese Verfahren zu finden.“ Diese Aufgabe liege aber hauptsächlich bei der Staatsanwaltschaft oder, je nachdem, beim Jugendgericht, „insofern sind wir davon nicht betroffen“, sagt Bollacher. Im Backnanger Amtsgericht habe man lediglich rund 100 laufende Verfahren durchschauen müssen.
Laut Bollacher haben rund zehn Prozent der Verfahren am Jugendgericht den Umgang mit Cannabis betroffen, diese fallen künftig weg. Sowieso sei es in den letzten Monaten bei kleineren Vergehen wegen Cannabis zu keinen Anklagen mehr gekommen, berichtet er. Eine Entlastung der Justiz also? Nein, sagt Bollacher. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dauerhaft weniger Eingänge haben werden.“ Er geht davon aus, dass die Polizei nun ihre Kapazitäten anderweitig einzusetzen weiß. Außerdem würden die Fälle nun komplizierter werden. „Das ist ein recht kompliziertes Gesetz. Die Fälle werden nicht einfacher und meiner Einschätzung nach auch nicht weniger.“ Seiner persönlichen Meinung nach geht durch die Teillegalisierung zudem ein Instrument verloren, um Jugendliche vom Marihuanakonsum abzuschrecken: angeordnete Durchsuchungen im Elternhaus.
Vorschlag Bislang ist ein Nanogramm pro Milliliter Blutserum (ng/ml) an THC erlaubt. THC ist eine berauschende Substanz in der Cannabispflanze. Das Bundesverkehrsministerium hat nun auf Basis der Ergebnisse einer Expertenkommission einen Grenzwert von 3,5 ng/ml vorgeschlagen.
Kritik Die heimische Bundestagsabgeordnete Inge Gräßle (CDU) kritisiert in einer Pressemitteilung: „Die vorgeschlagene Verdreifachung ist endgültig der Beleg, dass der Bundesregierung die Cannabislegalisierung wichtiger ist als die Verkehrssicherheit.“ Sie bemängelt, dass die Grenzwertkommission nicht involviert wurde und dass ihrer Empfehlung, auf Langzeitstudien zu warten, nicht gefolgt wurde. In der neuen Expertengruppe seien zudem nur Legalisierungsbefürworter vertreten, so Gräßle.