Ein Hindernis weniger für die Windkraft im Rems-Murr-Kreis
Energietechnische Fragen treiben Politik und Gesellschaft um wie nie zuvor. Auch im Rems-Murr-Kreis werden die Karten mit Blick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien neu gemischt. Ein Aspekt dabei ist der geplante Wegfall des Drehfunkfeuers bei Affalterbach.
Von Bernhard Romanowski
Rems-Murr. Das Drehfunkfeuer bei Affalterbach wird von der Deutschen Flugsicherung im Jahr 2023 außer Betrieb genommen (wir berichteten). Der bestehende Anlagenschutzbereich um ein solches Drehfunkfeuer wie in Affalterbach mit einem Radius von 15 Kilometern wurde bislang immer als K.-o.-Argument für Bauvorhaben wie etwa Windparks angeführt. Auf Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Rems-Murr-Kreistag berichtete die Kreisverwaltung nun im zuständigen Ausschuss, welche Auswirkung die Abschaltung der Anlage auf den Windkraftausbau in der Region hat.
Für die Standorte WN-07 Amalienhöhe in Aspach, WN-12 Zollstock-Springstein im Bereich Sulzbach an der Murr, Oppenweiler, Backnang und Auenwald, WN-18 Jux in Rudersberg, WN-19 Hörnle in Winnenden und Leutenbach, WN-25 Buocher Höhe 1 bei Waiblingen, Korb und Weinstadt sowie WN-26 Buocher Höhe 2 in Berglen und Remshalden entfällt damit das bisher geltende Bauverbot, wie die Kreisverwaltung mitteilt.
Planung und Bau von Windrädern soll vereinfacht werden
„Die aktuellen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung sehen für Windkraftvorhaben unter anderem eine Vereinfachung des Planungsverfahrens sowie Erleichterungen bei der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Einbeziehung von Landschaftsschutzgebieten vor“, heißt es in dem Bericht weiter. Aufgrund dieser Gesetzesänderungen und des neuen Windatlas sei zu erwarten, dass der Verband Region Stuttgart die bisher festgelegten Vorranggebiete ändern oder dass er neue Gebiete – möglicherweise auch für den Rems-Murr-Kreis – beschließen wird.
Um bis zum Jahr 2045 die angestrebte Treibhausneutralität zu erreichen, hat sich die Bundesregierung bekanntlich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2032 auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche eine Windenergienutzung zu ermöglichen. „Für Baden-Württemberg sieht der aktuelle Entwurf des Windflächenbedarfsgesetzes vom 7. Juni ein Flächenziel von 1,8 Prozent vor. Die Verhandlungen mit den einzelnen Ländern sind allerdings noch nicht abgeschlossen“, wurde im Ausschuss mitgeteilt.
Noch Konfliktpotentiale in Landschaftsschutzgebieten
Für die Standorte WN-18, WN-19 und WN-25 bestehe derzeit noch ein Konfliktpotenzial aufgrund ihrer Lage in einem Landschaftsschutzgebiet. Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 7. Juni 2022 sehe jedoch eine Erleichterung für die Einbeziehung von Standorten vor, die in einem solchen Gebiet liegen. Eine Ausnahme oder Befreiung nach der jeweiligen Verordnung gemäß Landschaftsschutz wäre dann nicht mehr erforderlich.
Das Landratsamt will alle geplanten Vorhaben im Gebiet des Rems-Murr-Kreises mit der Taskforce Erneuerbare Energien begleiten, die Anfang dieses Jahres im Landratsamt neu gegründet wurde.
Öffentlich Im Genehmigungsverfahren der Windenergieanlagen am Standort WN-29 zwischen Welzheim und Plüderhausen findet heute ab 10 Uhr in der Justinus-Kerner-Halle, Rienarzer Straße 51 in Welzheim der öffentliche Erörterungstermin statt.
Einwendungen Der Erörterungstermin hat den Zweck, die im laufenden Genehmigungsverfahren erhobenen Einwendungen zu erörtern. Die Einwenderinnen und Einwender können dabei ihre schriftlichen Ausführungen mündlich erläutern und verdeutlichen.
Relevanz Aufgrund der Vielzahl wird nicht jede Einwendung einzeln behandelt. Gleichartige Einwendungen werden zusammengefasst und nur dann erörtert, wenn sie für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein können.