Einbrecher: Einmal sechs, einmal sieben Jahre Haft

Zahlreiche Wohnungseinbrüche und versuchter Totschlag  –  Zwei Serientäter geben Straftaten zu  –  Urteil fällt deshalb milde aus

Von Bernd S. Winckler

BACKNANG. Für die beiden 24- und 26-jährigen Männer aus Serbien, die in Backnang und dem Kreisgebiet vor zwei Jahren innerhalb von drei Monaten  zahlreiche Wohnungseinbrüche verübten, galt das gestern verkündete Urteil des Stuttgarter Landgerichts wie ein Geschenk: einmal sechs und einmal sieben Jahre Haft, einbezogen darin jeweils ein Urteil wegen versuchten Totschlags.

Der Staatsanwalt hatte es bereits in seinem Plädoyer drastisch verdeutlicht: „Ohne die Geständnisse wären wir bei einer Haftstrafe über zehn Jahre.“ Bedauerlich sei lediglich, dass das Ein brecherduo hier nur die Einbrüche zugab, die man ohnehin hätte nachweisen können. Tatsächlich, so der Ankläger, hätten die beiden weitaus mehr einschlägige Taten auf dem Gewissen, die man in einer aufwendigen Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen hätte aufklären können. Doch aus Gründen der gebotenen Verfahrensbeschleunigung habe er sich und auch die 5. Große Strafkammer auf einige wenige, dafür aber gravierende Fälle beschränkt.

In der Anklage waren noch 20 Einbruchdiebstähle erwähnt. Einen großen Teil daraus hat das Gericht jetzt eingestellt, da die beiden Männer aus Serbien hierzu ihre Unschuld beteuerten und darauf hinwiesen, dass in der Zeit zwischen März und Juni 2017 auch andere Einbrecherbanden im Rems-Murr-Kreis tätig waren. Ob dies stimmt, ist nicht nachgeprüft worden.

Sechs Jahre Freiheitsstrafe hatte der 24-Jährige bereits im vergangenen Frühjahr vom Stuttgarter Landgericht zu diktiert bekommen, weil er zusammen mit seinem Kumpel im Juni 2017 wenige Tage nach dem Ende der jetzt abzuurteilenden Einbruchsserie in Cannstatt einen Mann brutal niederschlug und durch Kopftritte schwer verletzte. Für den Älteren setzte es damals als Tatbeteiligter vier Jahre Haft.

Das Gericht erkannte auf ein versuchtes Tötungsdelikt. Die 5. Strafkammer musste nunmehr diese beiden alten Urteile mit in die jetzt neue Sanktion einbeziehen – und genau daraus resultiert nunmehr das juristische Geschenk von gestern. Nachdem die Richter anboten, bei Geständnissen der Einbrüche eine Aufstockung der Strafen auf nicht über sieben Jahre vorzunehmen, griff das Duo gezwungenermaßen zu und räumte die schwersten Fälle ein.

Dabei wurde ihnen auch die Ersparnis eines langen Verfahrens honoriert, wobei nach dem jetzigen Urteil auch nur ein Teil der Vorwürfe abgehandelt wurde. Die jedoch hatten es in sich: Allein bei mehreren Einbrüchen in Einfamilienhäuser und Wohnungen in Backnang und Weissach im Tal fielen den Angeklagten kiloweise Gold, Goldbarren, Goldschmuck, Gold- und Silbermünzen, wertvolle Uhren und ganze Münzsammlungen sowie Urkunden und Orden im fünfstelligen Euro-Wert in die Hände.

Allein die Schäden an Haustüren und Fenstern, die mit brachialer Gewalt geöffnet wurden, beliefen sich auf mehrere Tausend Euro. Freilich konnte die Polizei in der Wohnung einer der beiden Männer einen Teil der Beute sicherstellen und den rechtmäßigen Besitzern zurückgeben. Geblieben war ein Schaden um die 70 000 Euro. Die jetzt verhängten Gesamtfreiheitsstrafen von sechs und sieben Jahren sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Gericht rechnet aber, dass die Angeklagten aufgrund der ungeahnten Milde keine Revision einlegen werden. Dann nämlich droht ihnen eventuell eine höhere Sanktion vor einer anderen Stuttgarter Strafkammer.

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Erstellt:
22. Januar 2019, 06:00 Uhr

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