Eine Chance auf ein Zeugnis
Anmeldung zu Schulfremdenprüfungen für den Haupt-, Werkreal- und Realschulabschluss sind bis 1. März möglich

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BACKNANG (pm). Wer das Abschlusszeugnis der Haupt-, Werkreal- oder Realschule erwerben möchte, ohne Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule zu sein, kann als außerordentlicher Teilnehmer – als Schulfremder – die jeweilige Abschlussprüfung ablegen.
Bewerber aus dem Rems-Murr-Kreis melden sich für die Schulfremdenprüfungen bis spätestens 1. März beim Staatlichen Schulamt, Spinnerei 48, 71522 Backnang an. Beratungsanfragen können unter der Telefonnummer 07191/3454-129 an Christine Bauch-Schremmer gestellt werden.
Die Abschlussprüfungen für Schulfremde finden parallel zu den ordentlichen Prüfungen an der jeweiligen Schulart einmal im Jahr statt. Anmeldeunterlagen und weitere Infos sind auf der Seite des Schulamts (www.schulamt-backnang.de) unter Schulen/Prüfungen/Prüfungen für Schulfremde zu finden. Alle Abschlussprüfungen 2019 sind voraussichtlich bis 14. Juli abgeschlossen.
Die Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses findet an einer Werkrealschule oder Gemeinschaftsschule statt. Im Unterschied zur regulären Hauptschulabschlussprüfung müssen Schulfremde im Fachgebiet politische und wirtschaftliche Bildung zusätzlich eine schriftliche und eine mündliche Prüfung ablegen. Außerdem findet eine Präsentationsprüfung statt, die aus der Erstellung einer Hausarbeit, deren Präsentation und einem anschließenden Prüfungsgespräch besteht.
Für die Schulfremdenprüfung zur Erlangung des Werkrealschulabschlusses liegt der Bildungsplan 2012 der Werkrealschule mit den Bildungsstandards für die Klassenstufe 10 zugrunde. Das Niveau der Prüfungsaufgaben entspricht den Vorgaben der Kultusministerkonferenz für den mittleren Bildungsabschluss. Für diese Schulfremdenprüfung werden keine Schüler der Klassen 9 beziehungsweise 10 aus öffentlichen Schulen zugelassen.
Die Schulfremdenprüfung zur Erlangung des Realschulabschlusses umfasst die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch, ein naturwissenschaftliches Fach sowie zwei Wahlfächer.
Eine Sonderregelung gibt es für Schüler der Realschulen und versetzungsgefährdete Schüler aus Gymnasien, die im Falle einer Nichtversetzung ihre Schule verlassen müssten: Realschüler in Klasse 9 und versetzungsgefährdete Gymnasiasten können an der Schulfremdenprüfung Hauptschulabschluss teilnehmen; versetzungsgefährdete Gymnasiasten in Klasse 10 an der Schulfremdenprüfung Realschulabschluss.
Die Bewerber für alle Schulfremdenprüfungen bereiten sich in eigener Verantwortung vor. Darüber hinaus können Realschüler der Klasse 9, die an der Schulfremdenprüfung Hauptschule teilnehmen, ab 1. Februar an zentralen Realschulen einen Vorbereitungskurs (Anmeldung dazu über die Stammschule) besuchen. Nach erfolgreicher Anmeldung zur jeweiligen Schulfremdenprüfung am Staatlichen Schulamt erfolgt für alle Teilnehmer die weitere Beratung durch die zugewiesene Prüfungsschule im Rems-Murr-Kreis. Weitere Informationen erhalten Interessierte auch im Internet unter der Adresse www.km-bw.de.