Einspruch nach überraschender Wende zurückgezogen
Amtsgericht Backnang hält Strafbefehl gegen 34-Jährigen wegen Körperverletzung und Beleidigung aufrecht.

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Beim Prozess wegen Körperverletzung und Beleidigung gab es eine überraschende Wendung. Symbolbild: BilderBox - Erwin Wodicka
Von Jutta Rieger-Ehrmann
Backnang. Eine überraschende Wendung nahm ein Prozess am Amtsgericht Backnang. Verhandelt wurde der Einspruch eines 34-Jährigen. Ihm wurde versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen. Das Ganze spielte sich im Zusammenhang mit einem Streit um das Umgangsrecht für seinen kleinen Sohn ab; das Paar lebt inzwischen in Scheidung.
Dem Mann wurde vorgeworfen, dass er im Dezember des vergangenen Jahres seine Ehefrau bedroht und seinen Schwiegervater, der seine Tochter schützen wollte, geschlagen, bespuckt und beleidigt haben soll. Zur Sache ließ er seinen Rechtsanwalt sprechen. Dieser erklärte, dass es zwar zu einer emotionalen verbalen Auseinandersetzung, jedoch zu keinen Tätlichkeiten gekommen sei. Das Umgangsrecht wurde aus der Sicht des Vaters von der Mutter des Sohnes willkürlich gehandhabt und an diverse Bedingungen geknüpft, zum Beispiel habe es Ernährungsvorschriften gegeben, da der Kleine angeblich an einer Allergie leide. Sein Mandant habe lediglich die Aufzugstür etwas heftig aufgestoßen, nachdem ihm sein Schwiegervater bis dahin gefolgt sei. Außerdem sei die Stimmung auch deshalb so aufgeladen gewesen, weil der 34-Jährige mittlerweile eine neue Partnerin habe und seine Noch-Ehefrau ihn eigentlich zurückhaben wollte.
Herkunft des Hämatoms bleibt unklar
Als erste Zeugin sagte die Mutter des Angeklagten aus, die bei dem Vorfall dabei war. Ihr Sohn habe weder jemanden bedroht noch geschlagen und beleidigt. Hingegen sei ihr Sohn als „Versager“ beschimpft worden. Das Verhältnis zur Schwiegertochter sei lange Zeit sehr gut gewesen, sie habe sie sogar nach dem „Beziehungsstatus“ ihres Sohns gefragt.
Der zweite Zeuge, der Vater der Geschädigten, legte zwar einen großen Belastungseifer an den Tag, dies betonte auch der Richter, doch es kristallisierte sich letztendlich ein anschaulicher Ablauf der Geschehnisse heraus. Er sei durch die aufgestoßene Tür an der Schulter verletzt und von dem Angeklagten angespuckt worden. Er selbst sei nicht handgreiflich geworden. Seine Tochter habe die Polizei gerufen. Die Herkunft des attestierten Hämatoms auf der Brust des 34-Jährigen blieb unklar.
Eine neue Lage
Nachdem die dritte Zeugin, die Ehefrau des Angeklagten, Mutter des gemeinsamen Kindes und Geschädigte, ausgesagt hatte, dass sie erneut Anzeige gegen ihren Ehemann erstattet habe, da er sie am Telefon bedroht habe, neigte sich die Waage zuungunsten des 34-Jährigen. Zudem hatte sie einen Chat-Verlauf, der zwischen ihr und seiner Mutter stattfand, mitgebracht. Darin schilderte diese, dass ihr Sohn auch gegen sie aggressiv gewesen sei und einen Gegenstand nach ihr geworfen habe.
Dadurch entstand eine „neue prozessuale Lage“, wie der Richter feststellte. Die Verhandlung wurde unterbrochen, damit sich der Anwalt, für den dieser Chat auch neu war, und sein Mandant beraten konnten. Danach gab er zu Protokoll, dass der Einspruch zurückgenommen werde, trotz erheblicher Zweifel an der Aussage des Schwiegervaters. Damit war das Gerichtsverfahren für diesen Tag beendet. „Eine kluge Entscheidung“, so das Schlusswort des Richters.