Dritter Prozess um mutmaßlichen Mord im Klosterwald kommt
dpa Karlsruhe/Loccum. Der Bundesgerichtshof hat das Landgericht Verden aufgefordert, zum dritten Mal über den gewaltsamen Tod einer Studentin im Landkreis Nienburg zu verhandeln. Ende 2019 war der zuvor wegen Totschlags verurteilte Tatverdächtige überraschend freigesprochen worden.

Ein Justizmitarbeiter schließt die Tür zu einem Verhandlungssaal. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa/Symbolbild
Nach dem gewaltsamen Tod einer Studentin im Wald am Kloster Loccum (Landkreis Nienburg) gibt es einen dritten Prozess gegen den zuletzt freigesprochenen Tatverdächtigen. Das Urteil des Landgerichts Verdens vom 22. November 2019 werde aufgehoben, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mit. Revision eingelegt hatten die Staatsanwaltschaft sowie die Schwester und der Vater der Getöteten als Nebenkläger. (Az. 3 StR 183/20)
In einem ersten Prozess war 2017 ein vorbestrafter Vergewaltiger wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft mit späterer Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 53-Jährige die damals 23-Jährige im September 2015 während eines Freigangs aus dem Maßregelvollzug tötete. Gegen dieses erste Urteil hatten die Angehörigen, die eine Verurteilung wegen Mordes forderten, erfolgreich Revision eingelegt. Aber der zweite Prozess endete Ende 2019 überraschend mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen. Der vorbestrafte Sexualstraftäter bestritt die Tötung der Studentin.
„Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen“, teilte der BGH am Donnerstag mit. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer nannte die Vorgeschichte ungewöhnlich, wies aber darauf hin, dass das für seinen Senat nichts an den Prüfungsmaßstäben ändere.
Eine größere Rolle spielte in der gut einstündigen Verhandlung ein Kaugummipapier mit Blutspuren des Angeklagten, das am mutmaßlichen Tatort im September 2015 gefunden wurde. Die zuletzt zuständige Kammer des Landgerichts hatte den Deutschen, der derzeit noch eine andere Haftstrafe absitzt, dadurch nicht überführt gesehen - es sei unklar, wie und wann das Papier dorthin gelangt sei, hieß es.
Der Tod der jungen Frau und eine Reihe anderer Vorfälle im Maßregelvollzug in Niedersachsen hatten dazu geführt, dass das Land Lockerungen für Gewalt- und Sexualverbrecher stärker hinterfragte. Inzwischen wurde ein juristisches Kompetenzzentrum eingerichtet, das die Einrichtungen bei der Gewährung von Vollzugslockerungen unterstützt.
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