EnBW zieht wegen Klärschlammanlage vor VGH
dpa/lsw Walheim. Die EnBW will vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg prüfen lassen, ob sie an ihrem Standort in Walheim (Landkreis Ludwigsburg) eine Klärschlammverwertungsanlage bauen darf. Der Gemeinderat hatte beschlossen, einen Bebauungsplan für das Kraftwerksgelände aufzustellen und diesen über eine sogenannte Veränderungssperre zu sichern. Damit könne die EnBW auf ihrem eigenen Gelände nichts mehr ohne Zustimmung des Gemeinderats ändern, erläuterte Bürgermeisterin Tatjana Scheerle am Montag. Ob das rechtens ist, will der Karlsruher Energieversorger prüfen lassen.
Die neue Anlage ist demzufolge wichtig, weil die EnBW den Standort Heilbronn auf klimafreundlicheres Gas und später klimaneutral auf Wasserstoff umrüsten will. Klärschlamm könne dann dort nicht mehr mitverbrannt beziehungsweise entsorgt werden. Allerdings fielen in einem Umkreis von 100 Kilometern um Walheim pro Jahr 280.000 Tonnen getrockneter Klärschlamm an. In Baden-Württemberg brauche es mindestens sechs Verwertungsanlagen, sagte eine EnBW-Sprecherin am Montag. Die Anlage in Walheim ist für rund 50.000 Tonnen geplant.
Klärschlamm ist Abfall aus Kläranlagen. Die Kommunen sind für die Beseitigung verantwortlich. Zudem wird daran gearbeitet, Phosphor aus dem Schlamm zu recyceln, der als Dünger eingesetzt werden kann.
Der Gemeinderat habe unter anderem Bedenken wegen Geruchs, Lärms und Verkehrs gehabt, sagte Bürgermeisterin Scheerle. Zudem könnten auf dem Gelände stattdessen Wohnungen oder Kleingewerbe gebaut werden. Das Areal sei aber im Regionalplan als Kraftwerkstandort vorgesehen.
Die EnBW will einen „Bürger*innen-Rat“ gründen, der in die weiteren Überlegungen eingebunden werden soll. „Wir möchten eine Plattform anbieten, auf der nachvollziehbare Bedenken, wie eine mögliche Geruchsbelästigung, öffentlich diskutiert werden können“, erklärte Andreas Pick, der das Projekt Klärschlammverwertungsanlage bei der EnBW verantwortet. Diese werde auch im Zuge der Energiewende nötig: „Es ist ein Widerspruch, einerseits den Kohleausstieg zu wollen und zu fordern, gleichzeitig aber die hierfür erforderlichen Anlagen abzulehnen - und dazu zählt auch die Klärschlammverwertungsanlage.“
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