ESC-Ausschluss der Niederlande

Ermittlungen gegen ESC-Kandidaten Joost Klein eingestellt

Wegen einer Drohgebärde wurde der niederländische Kandidat Joost Klein nach dem Halbfinale vom ESC in Malmö ausgeschlossen. Die schwedischen Ermittlungen zu dem Fall sind jetzt abgeschlossen.

Der Sänger ist erleichtert, dass die Ermittlungen eingestellt sind.

© Martin Meissner/AP/dpa

Der Sänger ist erleichtert, dass die Ermittlungen eingestellt sind.

Von dpa

Malmö - Die Ermittlungen gegen den niederländischen ESC-Kandidaten Joost Klein wegen eines Zwischenfalls nach dessen Halbfinal-Auftritt im Mai sind eingestellt worden. Das teilte die schwedische Staatsanwaltschaft mit. Dem 26 Jahre alten Musiker war vorgeworfen worden, nach seinem Auftritt beim Eurovision Song Contest in Malmö eine bedrohliche Bewegung in Richtung der Kamera einer Kamerafrau gemacht zu haben. Daraufhin hatte die schwedische Polizei die Ermittlungen gegen Klein aufgenommen. Der Niederländer, der sich mit dem Song "Europapa" einen Platz im Finale gesichert hatte, war außerdem vom ESC ausgeschlossen worden.

Dass er die Ermittlungen gegen Klein eingestellt hat, begründete der zuständige Staatsanwalt Fredrik Jönsson damit, dass er nicht beweisen könne, "dass die Tat ernsthafte Angst hervorrufen konnte oder dass der Mann eine solche Absicht hatte".

Joost Klein: Ungeheuer froh 

Joost Klein ist "ungeheuer froh und erleichtert, dass diese unsichere Periode beendet ist", sagte sein Manager der niederländischen Nachrichtenagentur ANP. "Die letzten paar Monate waren furchtbar schwer". Nun sei das ganze Team erleichtert. "Endlich können wir laut sagen: Es gab nie einen Grund für dieses Verfahren." Der Sänger schaue in die Zukunft und arbeite an einem neuen Album.

TV-Sender fordert Antworten 

Doch für den TV-Sender AVROTROS, der in den Niederlanden für den ESC zuständig ist, ist die Affäre nicht vorbei. Der Sender will ein Gespräch mit der Leitung der Europäischen Rundfunkunion EBU, dem Organisator des ESC. "Wir sind noch immer schwer enttäuscht, dass das europäische Abenteuer von Joost Klein und der gesamten Niederlande auf diese Weise brutal beendet wurde", erklärte der Sender. 

AVROTROS habe "von Anfang gesagt, dass die Disqualifizierung unnötig und unangemessen war, und das ist nun auch erwiesen". Der Sender hatte nach eigenen Angaben bereits vor Monaten der EBU seine Beschwerden schriftlich mitgeteilt, aber darauf nie eine Antwort bekommen. Wegen der Affäre hat der Sender noch nicht entschieden, ob die Niederlande am nächsten ESC teilnehmen werden. 

 

 

 

 

 

Zum Artikel

Erstellt:
12. August 2024, 16:38 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen