EuGH: Kriminelle Flüchtlinge mitunter nicht abschieben
dpa Luxemburg.
Schwer kriminelle Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilten die höchsten EU-Richter. Hintergrund sind die Klagen dreier Asylbewerber, denen Belgien und Tschechien die Anerkennung verwehrten, nachdem sie wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt worden waren.