Flurbereinigung in Backnang schließt nächste Etappe ab
Wegen des Ausbaus der B14 müssen im Backnanger Westen und Süden 2600 Grundstücke mit einer Fläche von 680 Hektar neu geordnet werden. Das Landratsamt hat die Grundwertermittlung jetzt beendet und gibt den Eigentümern demnächst die Ergebnisse bekannt.

Mit GPS-Gerät und Feldrechner: Vermessungstechniker des Flurneuordnungsamtes bei der zentimetergenauen Koordinierung.Foto: Landratsamt
Von Matthias Nothstein
Backnang. Für den vierspurigen Ausbau der B14 rund um Backnang werden ungefähr 60 Hektar Land benötigt. Mit einer Flurbereinigung soll dieser Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Im konkreten Fall handelt es sich um 450 Grundstückseigentümer, die 2600 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von etwa 680 Hektar ihr Eigen nennen. Jetzt konnte das Verfahren zur Grundwertermittlung abgeschlossen werden. Die Eigentümer werden demnächst darüber informiert, in welche Bodenklassen ihre Äcker, Wiesen und Grundstücke eingestuft worden sind.
Gerd Holzwarth, Dezernent im Landratsamt Rems-Murr und unter anderem auch zuständig für das Amt für Vermessung und Flurneuordnung, schildert das Verfahren: „Es werden in diesem Gebiet alle Grenzen gelöscht und die Flächen neu eingeteilt.“ Für die Betroffenen kann dies durchaus Vorteile haben, so können Grundstücke zusammengelegt und Flickenteppiche verhindert werden. Das sorgt für mehr Effizienz auf dem Acker. Damit aber kein Betroffener einen schlechten Tausch macht, müssen zuvor die Bodenklassen ermittelt und bekannt gemacht werden. Denn wenn die Straßen erst einmal gebaut sind, kann niemand mehr nachweisen, welche Güte der Boden unter dem Asphalt einst hatte. Und dieses Beweissicherungsverfahren ist jetzt abgeschlossen. Sobald die Pandemie es zulässt, gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen, öffentlichen Anhörungstermin, zu dem alle Eigentümer eingeladen sind. Sigurd Quast, der Fachbereichsleiter Flurneuordnung im Vermessungsamt, rechnet damit, diese Anhörung im Juni/Juli dieses Jahres organisieren zu können.
Amt kauft Eigentümern Grundstücke ab
Während viele Landwirte über jeden Quadratmeter Fläche, den sie abgeben müssen, unglücklich sind, freuen sich andere Eigentümer sogar, wenn sie ihren Grund verkaufen können. Deshalb kauft die Behörde so viel Gelände wie möglich auf, um den Flächenverlust der restlichen Eigentümer so gering wie möglich zu halten. Holzwarth bestätigt, dass bereits sechs Hektar aufgekauft werden konnten. Und dass sein Amt weiter Interesse hat, Flächen zu erwerben.
Alle Eigentümer können Einwendungen vorbringen, wenn sie mit einer Einstufung nicht einverstanden sind. Holzwarth kündigt an, dies werde dann „niederschwellig überprüft“. Heißt: „Man geht nochmals vor Ort, nimmt einen Schätzer mit und schaut sich das Gelände an. Vielleicht hat sich der Eigentümer getäuscht oder ein anderes Grundstück gemeint. Wenn aber berechtigte Bedenken bestehen, dann wird das auch korrigiert.“ Als nächster Schritt wird das Ergebnis der Wertermittlung formal festgestellt. Gegen diesen Verwaltungsakt gibt es die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Holzwarth rechnet bei der Teilnehmerversammlung mit bis zu 200 Gästen. Deshalb drängt er auch nicht auf einen früheren Termin: „Wir wollen schließlich in diesen Zeiten kein Superspreader-Event werden. Zudem kommt es auf ein paar Wochen hin oder her nicht an. Die Flurbereinigung behindert den B-14-Ausbau zu keiner Zeit. Wir arbeiten rechtzeitig voraus.“ Und Quast ergänzt, dass die Arbeiten ohnehin mit dem zweiten Viadukt beginnen werden, also auf vergleichsweise unproblematischen Flächen. Und zudem werde der B-14-Ausbau abschnittsweise in Angriff genommen.

Nicht nur die Flächen direkt an der B14 sind Teil der Flurbereinigung, sondern auch Gebiete im Abstand von etlichen Hundert Metern gehören dazu. Karte: Amt für Vermessung und Flurneuordnung
Lastenverteilung Mit einer Flurbereinigung wird der Landverbrauch auf mehrere Schultern verteilt. So wird vermieden, dass direkte Anlieger aufgrund des öffentlichen Vorhabens ihre Flächen komplett verlieren. Im ungünstigsten Fall muss ein Betrieb maximal den Verlust von zehn Prozent seiner Fläche verdauen. Oder genauer gesagt: zehn Prozent seiner Werteinheiten. Denn wenn ein guter Acker in ein Gebiet mit einem schlechteren Bodenwert verschoben wird, könnte der Besitzer durchaus sogar mehr Fläche erhalten. Und umgekehrt: Wer ein Grundstück mit einem schlechten Bodenwert einbringt, muss damit rechnen, dass sein neues Grundstück extrem viel kleiner ausfällt.
Reichsbodenschätzung Bei der Bewertung der Böden hat sich das Flurbereinigungsamt überwiegend an jene Bodenschätzungsergebnisse gehalten, die ohnehin schon seit über 100 Jahren im Kataster des Finanzamtes auf der Basis der „Reichsbodenschätzung“ hinterlegt sind. Demnach gibt es sechs Bodenklassen.
Bodenwertkarten Den Besitzern wird jetzt mitgeteilt, in welche Klasse ihre Scholle eingeteilt ist. Sie können die Bodenwertkarten auch unter https://lgl-bw.de/ 3291 einsehen. Die Karten sind unter „Einleitung des Verfahrens“ hinterlegt.
Kontakt Ansprechpartner beim Amt für Vermessung und Flurneuordnung sind: Jens Pohl, E-Mail j.pohl@rems-murr-kreis.de, Telefon 07151/501-2140 oder Sigurd Quast, E-Mail s.quast@rems-murr-kreis.de, Telefon 07151/501-2014.