Frau mit Messer angegriffen
Attacke auf Erntehelferin in Allmersbach am Weinberg wird vor dem Landgericht verhandelt

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Von Hans-Christoph Werner
ASPACH/STUTTGART. Vor der Achten Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat jetzt ein Verfahren gegen einen jungen Angeklagten begonnen. Ihm wird Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Vorfall, der der Verhandlung zugrunde liegt, soll sich in Allmersbach am Weinberg ereignet haben.
Zur Mittagszeit tritt die Strafkammer zusammen. Der Staatsanwalt gibt in einem Seitengespräch an, dass es an diesem ersten Verhandlungstag nur um die Verlesung der Anklageschrift geht.
Der Angeklagte wird in Handschellen hereingeführt. Er kommt nicht aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal, sondern aus dem Zentrum für Psychiatrie. Sein Blick und sein Gang lassen erahnen, dass er nicht im Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte ist. Drei Personen begleiten ihn, unter anderem eine psychologische Betreuerin.
Als sich der Vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung der Identität des Angeklagten rückversichern will, kann dieser seinen Namen angeben. Aber sein Alter oder sein Geburtsjahr weiß er nicht, auch nicht den Ort, in dem er geboren ist. Ein Dolmetscher für Farsi übersetzt die mehr geflüsterten als gesprochenen Worte des Angeklagten.
Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. An einem Juni-Tag dieses Jahres gegen 22 Uhr soll der Angeklagte auf einem Feld eine Erntehelferin plötzlich angegriffen haben. Die Begegnung muss mehr zufälliger Art gewesen sein.
In einem Getreidefeld kämpfen die Beteiligten miteinander
Der Angreifer hält ein Messer in der Hand, die Angegriffene schreit und wehrt sich. Als der Frau das Handy entgleitet, wirft es der Angreifer weit ins Feld. Noch immer miteinander ringend zerrt der Angreifer die Frau in ein Getreidefeld. Das Messer wechselt verschiedentlich den Besitzer. Der Angreifer versucht, der Erntehelferin Mund und Nase zuzuhalten. Sie kann sich davon befreien und erneut um Hilfe schreien.
Als sich dann ein Fahrzeug dem Ort des Geschehens nähert, rennt der Angreifer davon. Die angegriffene Frau muss eine Schnittwunde an der Hand ärztlich versorgen lassen. Ferner erleidet sie durch den Vorfall eine posttraumatische Belastungsstörung.
Der Staatsanwalt verweist in seinem Eingangsvortrag auf eine Intelligenzminderung und Verhaltensauffälligkeiten des Angeklagten. Es steht infrage, ob er schuldfähig ist. Weil vom Angeklagten weitere Straftaten eventuell zu erwarten sind, ist er zurzeit in der Psychiatrie untergebracht. Darauf hatte auch der Vorsitzende Richter bei seinen Eingangsworten verwiesen: Die Verhandlung erfolgt im sogenannten Sicherungsverfahren. Das heißt: Anstelle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe kann dem Angeklagten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auferlegt werden.
In einem Seitengespräch erwähnt der Verteidiger des Angeklagten, dass sein Mandant selbst nicht weiß, warum er das getan habe. Spekulationen schiebt er einen Riegel vor: Sein Mandant habe die Angegriffene in keiner Weise unsittlich berührt. – Im Januar soll die Verhandlung fortgesetzt werden.