Fremde Pakete geöffnet und Inhalt verkauft
Bewährungsstrafe für einen 66-Jährigen wegen Diebstahls und Verletzung des Postgeheimnisses.

© fotogestoeber - stock.adobe.com
Das Backnanger Amtsgericht verhängt eine Bewährungsstrafe. Symbolfoto: Fotogestoeber/Stock-Adobe
Von Jutta Rieger-Ehrmann
Backnang. Ein 66-jähriger Rentner aus einer Umlandgemeinde Backnangs ist vor dem Amtsgericht zu zehn Monaten auf Bewährung und 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, im Rahmen seines Minijobs in einem Postverteilungszentrum im Kreis neun Pakete teils geöffnet und deren Inhalt entnommen, teils diese umetikettiert und an seine Privatadresse geschickt zu haben. Die Waren verwendete er entweder für sich oder verkaufte sie im Internet. Dabei entstand ein Schaden von etwa 2500 Euro, wobei die Summe nach den Berechnungen von DHL aufgrund einer Vereinbarung mit Amazon wesentlich geringer ausfiel.
Der Anwalt des Angeklagten teilte mit, dass dieser die Taten vollständig einräume und sehr bedauere. Zudem habe er auch schon Kontakt mit der Deutschen Post AG aufgenommen, mit dem Ziel, den Schaden zu ersetzen. Der ermittelnde Polizeibeamte sagte aus, dass bei der Wohnungsdurchsuchung Handy, Laptop und PC sichergestellt wurden, auf denen die Verkaufsvorgänge zum Teil dokumentiert seien.
Zu seinen persönlichen Verhältnissen äußerte sich der 66-Jährige selbst. Er sei in seinem Berufsleben verschiedenen Tätigkeiten und in seinem Ruhestand diversen Nebenjobs nachgegangen. Er wohne zur Miete und beziehe zusammen mit seiner Frau eine auskömmliche Rente, große Sprünge könnten sie allerdings nicht machen. Ob dies ein Motiv für die Diebstähle gewesen ist, sagte er nicht. Schulden habe er keine. Einträge im Bundeszentralregister hat der Angeklagte gleichermaßen nicht.
In seinem Plädoyer sah der Staatsanwalt die Schuld des Angeklagten als erwiesen an, und zwar im Hinblick auf den Diebstahl in neun Fällen sowie die Verletzung des Postgeheimnisses in eben dieser Zahl. Aufgrund des Geständnisses und der Gesamtumstände blieb er mit seinem Strafantrag im unteren Bereich: zehn Monate, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, sowie 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der Anwalt des Angeklagten hob noch einmal das Geständnis und die Reumütigkeit seines Mandanten hervor und plädierte für eine „milde Strafe“. Dieser drückte abermals sein Bedauern aus: „Das passiert nie wieder!“
Der Richter verurteilte den 66-Jährigen zu zehn Monaten auf Bewährung plus 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. In seiner Begründung erklärte der Richter, dass er zwar einerseits die „Jahresgrenze nicht sprengen wollte“, andererseits habe der Angeklagte doch ein „recht schwunghaftes System und dabei auch eine gewisse kriminelle Energie entwickelt“.