Gämsen dürfen nur in Baden-Württemberg gejagt werden

dpa Leutkirch. Wegen eines Gerichtsstreits um den Abschuss von Gämsen dürfen die Tiere im Allgäu nur noch auf einer Seite der Grenze gejagt werden. Auf bayerischer Seite sei der Abschussplan bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg ausgesetzt worden, teilte das Landratsamt Oberallgäu mit. In Baden-Württemberg gelte dagegen weiter ein Plan zum Abschuss von zwölf Tieren, sagte der Sprecher der Arbeitsgruppe Rotwild Adelegg, Johannes Merta. „Wir schütteln schon ein bisschen den Kopf darüber, was in Bayern passiert. Das kommt uns alles ein bisschen unverhältnismäßig vor.“

Eine Gams versteckt sich auf einem Felsvorsprung im Gras und blickt zu einem Mauerläufer. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Archivbild

Eine Gams versteckt sich auf einem Felsvorsprung im Gras und blickt zu einem Mauerläufer. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Archivbild

In Bayern tobt schon seit Längerem ein Streit um die Frage, ob Gämsen gejagt werden sollten oder nicht. Jäger und Tierschützer halten die Gams für gefährdet - spätestens seitdem sie auf der Vorwarnliste der Roten Liste des Bundesamts für Naturschutz steht.

Förster und Behörden wollen sie wie Hirsche und Rehe bejagen, weil die Tiere Baumsetzlinge abknabberten und so den klimatauglichen Umbau von Wäldern erschwerten. Gegen die Jagd der Tiere im Allgäuer Kürnachtal an der Landesgrenze hatte der Tierschutzverein Wildes Bayern geklagt. Das Verwaltungsgericht Augsburg will Anfang 2022 darüber entscheiden.

© dpa-infocom, dpa:211206-99-271817/2

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Erstellt:
6. Dezember 2021, 06:00 Uhr

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