Gelber Impfpass reicht nicht für 2G-Regel: Übergangsfrist

dpa/lsw Stuttgart. Wer noch keinen digitalen Nachweis für seine Corona-Impfung hat, muss sich sputen: Der gelbe Impfpass reicht nach der neuen Corona-Verordnung für den Zugang zu sogenannten 2G- oder 2G-plus-Veranstaltungen nicht mehr aus, teilte das Sozialministerium am Donnerstag mit. Impfnachweise müssen in digital auslesbarer Form vorliegen. Das soll „bis zu einem gewissen Grad mehr Sicherheit vor Impfpass-Fälschungen“ bringen, erläuterte ein Sprecher. Zuvor hatte die „Heilbronner Stimme“ (Donnerstag) darüber berichtet.

Ein Impfpass und ein Smartphone mit der CovPass-App liegen auf einem Impfzertifikat. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Ein Impfpass und ein Smartphone mit der CovPass-App liegen auf einem Impfzertifikat. Foto: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild

Bürgerinnen und Bürger haben nach Angaben des Sprechers noch bis 1. Dezember die Möglichkeit, sich einen sogenannten QR-Code ausstellen zu lassen. Der QR-Code - ein Quadrat aus schwarz-weißen Punkten - befindet sich auf dem Impfzertifikat, das man entweder direkt bei der Impfung bekommt oder bei Vorlage des gelben Impfpasses in der Apotheke abholen kann. Der Code kann mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden. „Für Menschen, die kein Smartphone haben, kann der QR-Code auch einfach ausgedruckt mitgeführt werden.“

Seit Mittwoch gelten in Baden-Württemberg schärfere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wie Innengastronomie, Sportveranstaltungen, Museen, Saunen, Bäder, Clubs, Diskotheken und Weihnachtsmärkte werden nur noch Geimpfte und Genesene (2G) zugelassen. Manchmal brauchen selbst diese noch einen aktuellen negativen Corona-Test (2Gplus).

© dpa-infocom, dpa:211125-99-143943/2

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Erstellt:
25. November 2021, 17:36 Uhr

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