Geldstrafe: Angeklagter hatte Mitarbeiterin in Backnanger Supermarkt angespuckt
Angeklagter betritt Supermarkt trotz Hausverbots und spuckt Mitarbeiterin an. Backnanger Amtsgericht rät dem 48-Jährigen zu einer Therapie.
Von Jutta Rieger-Ehrmann
Backnang. Ein 48-jähriger Mann, der ohne Rechtsbeistand zu seiner Verhandlung am Amtsgericht Backnang erschien, ist wegen Hausfriedensbruchs und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt worden. Folgendes hatte sich zugetragen: Der Angeklagte wollte im Januar dieses Jahres in einem Backnanger Supermarkt, wo er seit zehn Jahren Kunde war, einkaufen und hatte nach eigener Aussage vergessen, dass er dort Hausverbot hatte. Er habe nur die Rufe „Raus, raus, raus!“ gehört. Er räumte ein, dass er sich trotz der Aufforderung der Mitarbeiterinnen des Supermarkts geweigert habe zu gehen, an die Beleidigungen könne er sich nicht mehr erinnern. Er sei ziemlich alkoholisiert gewesen. Die betroffene Mitarbeiterin sagte im Zeugenstand aus, dass der 48-Jährige schon seit Jahren immer wieder auffällig geworden und ihm einige Monate vor dem erneuten Vorfall ein Hausverbot wegen Diebstahls erteilt worden sei. Am fraglichen Tag habe sie den Mann im Markt angesprochen und ihn aufgefordert, das Haus zu verlassen. Dieser habe sodann das Fleisch, das er in der Hand hatte, auf sie geworfen, einige frauenfeindliche Beleidigungen ausgestoßen und sie angespuckt. Letztendlich habe sie ihn dann „rausgeschubst“ und die Polizei gerufen. Da sei der Angeklagte allerdings schon weg gewesen. Der 48-Jährige entschuldigte sich daraufhin bei ihr.
Sieben Einträge im Bundeszentralregister
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Anschließend wurde der zweite Zeuge, der Mitarbeiter, der das Hausverbot ausgesprochen hatte, befragt. Das Hausverbot sei erteilt worden, da der 48-Jährige versucht habe zu stehlen. Dies sei nur mündlich geschehen und gelte immer für ein Jahr. Im Bundeszentralregister hat der Angeklagte sieben Einträge, jedoch keine einschlägigen. Die meisten haben mit Trunkenheit am Steuer zu tun. Der Alkohol ist offenbar das Hauptproblem des Mannes. Er hat in der Metallbranche gearbeitet und verschiedene handwerkliche Tätigkeiten ausgeübt. Er ist geschieden und hat zwei Kinder, die bei der Mutter leben. Inzwischen bezieht er Bürgergeld. Schulden hat er aufgrund seiner Geldstrafen, die er teilweise auch schon abgearbeitet hat. Der Vorsitzende Richter riet ihm, trotz eines früheren Rückfalls, noch einmal über eine Therapie nachzudenken. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass sich in Zukunft ähnliche Vorfälle wiederholen.
In seinem Plädoyer führte der Staatsanwalt aus, dass er den Vorwurf des Hausfriedensbruchs sowie der Beleidigung als erwiesen ansehe. Außerdem sei jetzt noch die unappetitliche Spuckattacke hinzugekommen. Die Aussage der Geschädigten sei glaubhaft und ohne jeden Belastungseifer. Ob er das Hausverbot vergessen habe oder es im „gleichgültigen Alkoholikergrau“ untergegangen sei, lasse sich nicht mit Sicherheit sagen. Positiv zu sehen seien sein Teilgeständnis und seine Entschuldigung. Negativ zu Buche schlagen würden seine Vorstrafen und der Umstand, dass sich die Tat während seiner Bewährungszeit ereignete. Er forderte eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen à zehn Euro. Das Urteil lautete schließlich: 60 Tagessätze à 15 Euro sowie die Kosten des Verfahrens. Dies entspreche dem Strafbefehl. Der Richter legte dem 48-Jährigen nochmals eine Therapie ans Herz. Es werden keine Rechtsmittel eingelegt. Somit ist das Urteil rechtskräftig.