Gemeinderäte in Spiegelberg stimmen für Konvoi beim Wärmeplan
Es zeichnet sich ab, dass Spiegelberg, Großerlach und Sulzbach die Herausforderungen der Wärmewende gemeinsam angehen wollen.

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Durch eine kommunale Wärmeplanung sollen die Kommunen einen Fahrplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung erarbeiten. Foto: Adobe Stock/momius
Spiegelberg. Über die große Bedeutung von interkommunaler Zusammenarbeit für die Zukunftsfähigkeit kleinerer Gemeinden hat Spiegelbergs Bürgermeister Uwe Bossert kürzlich in einem BKZ-Artikel berichtet. Nun gibt es ein aktuelles Beispiel hierfür aus der kommunalen Praxis: Spiegelberg, Großerlach und Sulzbach an der Murr wollen sich zum Konvoi zusammenschließen, um gemeinsam den Einstieg in die kommunale Wärmeplanung anzugehen. Der Spiegelberger Gemeinderat sprach sich jüngst einstimmig für dieses interkommunale Vorhaben aus, der Großerlacher Gemeinderat fasste kürzlich den gleichen Beschluss. In Sulzbach steht die Entscheidung darüber auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am heutigen Dienstag.
Baden-Württemberg will bis 2040 klimaneutral werden. So sieht es das Klimaschutzgesetz des Landes vor. Dafür hat die Landesregierung ein Förderprogramm aufgesetzt mit dem Ziel, Gebäude in Zukunft ohne schädliche Emissionen zu beheizen. Um dies zu erreichen, sind Stadtkreise und Große Kreisstädte mit mehr als 20000 Einwohnern, so beispielsweise auch Backnang, verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen Der kommunale Wärmeplan muss erstmalig bis Jahresende 2023 vorliegen und anschließend alle sieben Jahre fortgeschrieben werden.
Für kleinere Gemeinden gibt es eine Fördermöglichkeit von bis zu 80 Prozent
Ein Wärmeplan ist für kleinere Kommunen zwar nicht verpflichtend, aber durchaus sinnvoll, um strategisch die Herausforderung der Wärmewende anzugehen. Für kleinere Gemeinden gibt es eine Fördermöglichkeit von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, um auf freiwilliger Basis einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Diese Verwaltungsvorschrift tritt laut Information der Spiegelberger Gemeindeverwaltung Ende 2025 außer Kraft. Gemeinden unter 5000 Einwohnern können eine Förderung nur im Konvoi – also als interkommunales Projekt – mit mindestens zwei weiteren Gemeinden beantragen.
Das Vorgehen: Nach Bewilligung der Förderung ist ein externer Dienstleister zu beauftragen, der den Wärmeplan erstellt. Innerhalb eines Jahres, respektive im Konvoi innerhalb von zwei Jahren, muss der kommunale Wärmeplan vorliegen. Bei der Umsetzung und sämtlichen aufkommenden Fragen kann neben dem externen Dienstleister auch die Energieagentur Rems-Murr einbezogen werden.
Vor diesem Hintergrund mache ein Konvoi der drei Verbandsgemeinden Sulzbach, Großerlach und Spiegelberg Sinn, so Bossert im Gemeinderat. Die Energieagentur habe ihre Unterstützung angeboten und würde auch im weiteren Verfahren begleiten. Nach der Kostenschätzung der Energieagentur seien für die Leistungen des externen Dienstleisters zwischen 56500 und 66500 Euro einzuplanen. Wenn ein transparentes Beteiligungsverfahren erfolgen soll, sei vom höheren Ansatz auszugehen.
Nach Abzug der Fördermittel würden die verbleibenden Kosten für alle drei Gemeinden zwischen 4000 und 14000 Euro betragen. Diese Kosten könnten auf die einzelnen Gemeinden in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl aufgeteilt werden. Bossert weiter: Es sei davon auszugehen, dass auch kleineren Gemeinden in absehbarer Zeit eine gesetzliche Verpflichtung auferlegt werde – dann aber möglicherweise keine Fördermöglichkeit mehr bestehe. Daher empfahl er dem Gemeinderat, dass sich Spiegelberg an einem Konvoi mit Sulzbach und Großerlach beteiligt. Im Haushaltsplan der Jahre 2024 und 2025 werden die notwendigen Mittel eingestellt. nis