Gericht: Familie hat keinen Anspruch auf FFP2-Masken
dpa/lsw Karlsruhe. Eine auf Grundsicherung angewiesene, sechsköpfige Familie hat keinen generellen Anspruch auf kostenlose FFP2-Masken. Sie scheiterte mit mehreren Eilanträgen vor dem Sozialgericht in Karlsruhe, teilte das Gericht am Montag mit. Es bestehe - außerhalb von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten - keine rechtliche Verpflichtung, ausschließlich FFP2-Masken zu tragen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Spezielle Notwendigkeiten, auf genau diese Masken angewiesen zu sein, habe die Familie jedoch nicht vorgetragen.

Die Statue Justitia. Foto: Peter Steffen/dpa
Ob ein Mehrbedarf für den Kauf der deutlich günstigeren OP-Masken anzuerkennen ist, ließen die Richter offen. Vorerst aber könne der Familie durchaus zugemutet werden, diese billigere Maskenvariante selbst zu bezahlen. Außerdem hätten die Antragsteller nach der Coronavirus-Schutzmaskenverordnung ohnehin einen Anspruch auf jeweils zehn kostenlose FFP2-Masken, die bei den Apotheken bezogen werden könnten.
Mitte Februar hatte das Gericht entschieden, dass Jobcenter Arbeitssuchenden kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung stellen müssen. Seit dieser Entscheidung sei eine Vielzahl weiterer Anträge dieser Art beim Gericht eingegangen, wie es weiter hieß.
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