Gericht: Verständigung im Hess-Prozess möglich
dpa/lsw Mannheim. Im Prozess um mögliche Marktmanipulationen bei dem ehemaligen Leuchtenhersteller Hess AG zeichnet sich am Landgericht Mannheim eine überraschende Wendung ab: Die Kammer sieht bisher keine ausreichenden Beweise für manche schweren Vorwürfe.

Das Logo des Leuchtenherstellers Hess ist zu sehen. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild
Im Prozess um die ehemalige Hess AG rückt eine mögliche Verständigung in greifbare Nähe. Bei einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung sagte der Vorsitzende Richter der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim am Donnerstag, eine Einigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und den drei Angeklagten liege im Bereich des Möglichen.
Zwei Ex-Vorstände der Hess AG in Villingen-Schwenningen sollen 2011 und 2012 vor dem Börsengang Berichte über die Ertragslage des Konzerns geschönt haben. Ein dritter Mann war laut Anklage in einem Fall in die Machenschaften verstrickt.
Den beiden Hauptangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft gemeinschaftliche Verletzung der Buchführungspflichten, Marktmanipulation, schwere Untreue, Kreditbetrug und unrichtige Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch vor. Der dritte Angeklagte soll die beiden unterstützt haben.
Nach den bisherigen Einlassungen stellen sich einige der Anklagepunkte mittlerweile in einem anderen Licht dar, sagte der Richter am Donnerstag. Daher sei eine Verfahrenseinstellung in mehreren Punkten möglich. Mit Blick auf die Beweislage sei etwa noch unklar, ob Vorwürfe wie Untreue und Marktmanipulation haltbar seien.
Gleichwohl sei der Zeitpunkt für eine Verständigung noch nicht gekommen, so der Richter weiter - zumal auch noch unklar sei, wie sich die Angeklagten dazu positionieren. In einem solchen Fall müssten sie ein Geständnis ablegen. Die Rechtsanwälte sollen nun bis zum nächsten Verhandlungstag am 17. März erklären, ob ihre Mandanten an einer solchen Vorgehensweise interessiert sind.
Im Hinblick auf das zu erwartende Strafmaß sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag, es könne momentan von einer relativ geringen Gesamtfreiheitsstrafen ausgegangen werden: „Diese würde sich im bewährungsfähigen Bereich bewegen“. Zugunsten der Angeklagten könnte sich zudem die Verzögerungen im Verfahrensverlauf auswirken. Die Kammer hat noch fünf Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.
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