Strafverfolgung in Berlin
Gesichtserkennungs-Programme bei sechs Ermittlungen genutzt
Computerprogramme zur Gesichtserkennung erleichtern der Polizei Fahndungen. Allerdings sind sie umstritten. In Einzelfällen werden sie aber an bekannten Fluchtrouten von Diebesbanden verwendet.
Von red/dpa/bb
Umstrittene Gesichtserkennungssoftware, über die zuletzt wegen der Suche nach der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette diskutiert wurde, ist bei der Strafverfolgung in Berlin inzwischen in sechs Ermittlungsverfahren eingesetzt worden. Die konkreten Einsätze fanden aber nicht in Berlin, sondern „im Rahmen der Amtshilfe in Brandenburg und Sachsen statt“, wie der Senat auf eine Anfrage der Grünen antwortete. Dabei ging es um die Identifizierung von Verdächtigen und die Beobachtung von Fluchtrouten professionell organisierter Diebesbanden.
In den insgesamt sechs Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft ist von 31 mutmaßlichen Tätern die Rede. Die Grünen in Berlin und Brandenburg kritisieren den Einsatz und fordern mehr Transparenz. Der „Tagesspiegel“ hatte berichtet.
Schon im April hatte der Senat mitgeteilt, Programme zur automatischen Erkennung von Gesichtern seien bei zwei großen Ermittlungen zu „grenzüberschreitender Bandenkriminalität“ genutzt worden. Es habe sich „um ein System von fest installierten sowie mobil auf Kraftfahrzeugen betriebenen Kameras“ gehandelt. Mit den Kameras seien Fotos von Menschen und Autos erstellt und abgeglichen worden.
Fotos von Klette in Berlin durch moderne Suchprogramme entdeckt
Nach der Festnahme von Klette war bekanntgeworden, dass Fotos von ihr bei Aktivitäten in Berlin durch moderne Suchprogramme schon Monate zuvor im Internet entdeckt worden waren - allerdings nicht von der Polizei. Die verwies auf hohe rechtliche Hürden, nach denen der Einsatz für sie nicht immer erlaubt sei.
Das Innenministerium in Brandenburg hatte kürzlich mitgeteilt, dass dort ein System der Polizei Sachsen zur Gesichtserkennung eingesetzt worden sei. Auch da ging es um die Verfolgung von Diebesbanden. Nötig sei der Beschluss eines Richters. Fotos von Autofahrern, die an Kamerastandorten vorbeifahren, würden in Echtzeit mit Fotos von Verdächtigen verglichen, die zuvor in das Computersystem eingefügt worden seien.