Monopol-Vorwurf

Google verliert US-Wettbewerbsprozess - Folgen noch unklar

Google hat ein Monopol bei der Internet-Suche, urteilt ein US-Richter. Die Entscheidung könnte den geschäftlichen Spielraum des Konzerns einengen - doch die Konsequenzen sind noch offen.

Beim dem Prozess ging es um die Deals, mit denen Googles Suchmaschine als Standard in Web-Browsern voreingestellt wird. (Archivbild)

© Andrej Sokolow/dpa

Beim dem Prozess ging es um die Deals, mit denen Googles Suchmaschine als Standard in Web-Browsern voreingestellt wird. (Archivbild)

Von Von Andrej Sokolow, dpa

Washington - Google muss eine empfindliche Niederlage gegen US-Wettbewerbshüter einstecken. Ein Richter in Washington urteilte, der Konzern habe ein Monopol bei der Internet-Suche - und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigt. Google will gegen das Urteil in Berufung gehen.

Welche Folgen die Gerichtsentscheidung vom Montag für Google, Internet-Nutzer und den Wettbewerb am Ende haben wird, ist unterdessen offen. Es soll ein weiteres Verfahren zu möglichen Konsequenzen geben. Zudem dürfte eine Berufung Jahre dauern. 

Google zahlt Milliarden für Voreinstellungen

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die milliardenschweren Deals, mit denen sich Google jahrelang den Platz als voreingestellte Suchmaschine etwa im Web-Browser Safari auf Apples iPhones oder bei Firefox sicherte.

Der Richter Amit Mehta kam bei seiner Analyse des Falls zunächst zu dem Schluss, Google habe ein Monopol im Suchmaschinenmarkt. Dafür spreche unter anderem, dass der Konzern Preise für Werbekunden erhöhen könne, ohne negative Folgen zu befürchten.

Die Deals, mit denen Google zur Standard-Suchmaschine auf iPhones und in anderen Browsern wurde, hätten diese Marktposition zementiert - und das sei für einen Monopolisten verbotenes Handeln gewesen, urteilte Mehta.

Europäische Auflagen kein Musterbeispiel

Welche Auflagen das US-Justizministerium als Kläger fordern wird, ist noch unbekannt. Auch ist unter Experten umstritten, wie effiziente Maßnahmen für mehr Wettbewerb im Suchmaschinen-Markt überhaupt aussehen könnten.

Denn Nutzer in der Europäischen Union werden seit Greifen des Digital-Gesetzes DMA im März bereits gefragt, welche Suchmaschine sie aus einer Liste als standardmäßig genutzte auswählen wollen. Sehr viele entscheiden sich dabei für Google, weil sie gute Erfahrungen damit gemacht haben. So ändert der zusätzliche Schritt zunächst einmal kaum etwas an den Marktanteilen.

Apple und Firefox könnten Milliarden entgehen

Auch ist fraglich, ob vom Gericht einfach so angeordnet werden kann, dass Apple und der Firefox-Entwickler Mozilla in den USA ihr Verfahren zur Auswahl einer Standard-Suchmaschine ändern. Denn beide Firmen sind nicht Teil des Verfahrens.

Der Richter selbst betonte in seinem rund 280 Seiten langen Urteil mehrfach, dass Google anderen Suchmaschinen überlegen sei. So verwies er auf die Äußerung von Apple-Manager Eddy Cue, der sagte, es gebe gar keinen Betrag, für den Microsoft seiner Suchmaschine Bing die Voreinstellung auf Apple-Geräten erkaufen könne.

So könnte eine mögliche Konsequenz der Entscheidung am Ende sein, dass Google seine Marktposition behält, ohne sie sich mit Zahlungen an andere Plattformen zu sichern. Während Apple locker ohne die Google-Milliarden auskommen kann, sind sie für die Firefox-Entwickler eine zentrale Einnahmequelle.

Nutzer bleiben bei Voreinstellungen

Auch in den vergangenen Jahren konnten Nutzer zwar jederzeit eine andere Suchmaschine als Standard festlegen - viele bleiben jedoch bei der Voreinstellung. Richter Mehta kam zu dem Schluss, dass dadurch Rivalen keine Chance gehabt hätten, in den Web-Browsern Fuß zu fassen.

Kamyl Bazbaz vom Google-Konkurrenten DuckDuckGo sagte dem Branchen-Newsletter "Platformer", eine mögliche Gegenmaßnahme wäre, die Nutzer von Zeit zu Zeit zu fragen, ob sie eine andere Suchmaschine ausprobieren wollen. Auch könne das Gericht anordnen, dass Google neue Schnittstellen für Rivalen schaffen muss - oder dem Konzern untersagen, abgewanderte Nutzer mit Pop-Up-Nachrichten zu fragen, ob sie wieder zurückkehren wollten.

Google: Wir machen einfach die beste Suchmaschine

Der Internet-Riese konterte in dem Verfahren, Nutzer griffen auf Google zu, weil sie mit der Qualität der Suchergebnisse zufrieden seien. So sei Firefox einst auf Yahoo als Standard-Suchmaschine umgeschwenkt - nach zwei Jahren aber zu Google zurückgekehrt.

Auch nach dem Urteil betonte der Konzern, der Richter habe mehrfach anerkannt, dass von Google die beste Suchmaschine komme. Deshalb werde man in Berufung gehen und weiter Produkte entwickeln, die Menschen nützlich fänden.

Die Klage war noch unter Donald Trump als Präsidenten eingereicht worden. Die Regierung von Trumps Nachfolger Joe Biden führte das Verfahren fort. "Der Sieg über Google ist ein historischer Sieg für das amerikanische Volk", jubelte Justizminister Merrick Garland nach dem Urteil. Es zeige, dass kein Unternehmen über dem Gesetz stehe.

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Erstellt:
6. August 2024, 05:30 Uhr

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