Großer Schritt für mehr Teilhabe bei der Diakonie Stetten
Die Diakonie Stetten und der Rems-Murr-Kreis einigen sich im Rahmen der landesweiten Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.
Waiblingen/Kernen im Remstal. Nach langwierigen Klärungsprozessen im Zuge der landesweiten Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes haben die Diakonie Stetten und das Landratsamt Rems-Murr-Kreis eine bahnbrechende Einigung erzielt, teilt die Diakonie Stetten mit. Die Einigung ist demnach ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung, die in Wohneinrichtungen der Diakonie Stetten leben.
Das bereits im Dezember 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz soll die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen nachhaltig verbessern. Gleichzeitig bedeutet der umfassende Systemwechsel für Leistungsträger und Leistungserbringer aufwendige Umstellungsprozesse. Statt pauschalierter Leistungen soll für jeden Menschen mit Behinderung ein persönliches Leistungspaket geschnürt werden, das sich am individuellen Bedarf orientiert, heißt es.
Neue Vereinbarungen abschließen
Um diesen individuellen Bedarf zu ermitteln, wurde in Baden-Württemberg ein landesweit einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument eingeführt. Im Rahmen der Umstellung auf die neue gesetzliche Grundlage sind alle Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aufgefordert, mit den für sie zuständigen Leistungsträgern neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abzuschließen.
Für drei Piloteinrichtungen der Diakonie Stetten in Kernen und Fellbach konnten beide Seiten nun aber eine Vereinbarung abschließen, die den Weg für weitere Vereinbarungen ebnet. Die wesentlichen Inhalte dieser Pilotvereinbarung für „besondere Wohnformen“ können im nächsten Schritt nun auf alle 40 Wohneinrichtungen der Diakonie Stetten für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kreis übertragen werden. In einem weiteren Schritt sollen sie auch auf Wohneinrichtungen der Diakonie Stetten in den umliegenden Landkreisen übertragen werden. Grundlage der Pilotvereinbarung ist die von der Diakonie Stetten entwickelte und gemeinsam weiterentwickelte Leistungssystematik Pep (personenzentriert und passgenau), die den Umfang der Leistungen in verschiedenen Leistungsmodulen und die zugehörigen Personalschlüssel festlegt.
„Eine gute Nachricht für Menschen mit Behinderung“
Ebenfalls abgeschlossen wurden Vereinbarungen für die Werkstätten für behinderte Menschen und für den Bereich der sogenannten „Assistenz im eigenen Wohn- und Sozialraum“ (AWS, früher „ambulant betreutes Wohnen“). Diese Einigung bringt für alle Beteiligten und die betroffenen Menschen eine immense Erleichterung, insbesondere angesichts des nahenden Ablaufs der Übergangsfrist auf Landesebene Ende 2023, so die Diakonie Stetten.
Bei der gemeinsamen Unterzeichnung der Vereinbarung im Landratsamt in Waiblingen zeigte sich auch Dietmar Prexl, kaufmännischer Vorstand der Diakonie Stetten, erleichtert: „Die Einigung ist eine gute Nachricht für alle Menschen mit Behinderung. Sie mussten sich lange gedulden, aber jetzt ist ein wichtiger Meilenstein erreicht, um ihre Teilhabechancen nachhaltig zu verbessern.“ Sozialdezernentin Stefanie Böhm, die die Vereinbarung für den Rems-Murr-Kreis unterzeichnete, ergänzte: „Das Bundesteilhabegesetz hat zum Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu stärken. Als Träger der Eingliederungshilfe investieren wir in die Teilhabe unserer Bürgerinnen und Bürger und erfüllen damit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Wir freuen uns, dass auf der Basis unseres Ergebnisses nun die Angebote entsprechend angepasst werden können. Das ist ein weiterer großer Schritt für die Inklusion im Rems-Murr-Kreis.“ pm