Grundschüler müssen medizinische Masken im Unterricht tragen
dpa/lsw Stuttgart. Grundschüler in Baden-Württemberg müssen von Montag an auch im Unterricht medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen oder eine FFP2-Maske tragen. Das ist eine von mehreren Neuregelungen in der Corona-Verordnung, die die Landesregierung am Freitagabend in Stuttgart veröffentlichte. Zudem kann in den Klassen 5 und 6 in den weiterführenden Schulen, die am Montag erst zurückgekehrt waren, wieder Wechselunterricht eingeführt werden. Hintergrund ist, dass in manchen Schulen der Abstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden konnte.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung neben einem Mäppchen und Schulbüchern. Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild
Darüber hinaus kann Nachhilfeunterricht in Gruppen von bis zu fünf Schülerinnen und Schülern in Präsenz stattfinden. „Auch hier gilt die erweiterte Maskenpflicht“, heißt es in der Verordnung. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Unterricht anbieten, wenn die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Aber: In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 dürfen sie nur Online-Angebote machen.
Auch neu: Autokinos dürfen wieder öffnen, Autokonzerte und Autotheater sind ebenfalls wieder möglich.
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