Gutachten über geschützte Fledermäuse in Aspach notwendig

Aspacher Gemeinderat stimmt zu, um das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Am Klöpferbach“ vorantreiben zu können.

In Großaspach, hier der Blick auf das Gebiet Jahnstraße, kommen geschützte Fledermäuse vor. Ein Gutachten soll nun die Bestände untersuchen. Archivfoto: Alexander Becher

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In Großaspach, hier der Blick auf das Gebiet Jahnstraße, kommen geschützte Fledermäuse vor. Ein Gutachten soll nun die Bestände untersuchen. Archivfoto: Alexander Becher

Von Lorena Greppo

Aspach. Für das Gebiet „Am Klöpferbach“ in Großaspach hatte der Gemeinderat im April vergangenen Jahres den Bebauungsplanentwurf gebilligt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kam vonseiten des Amts für Umweltschutz des Rems-Murr-Kreises die Forderung auf, ein Artenschutzgutachten zu beauftragen. „Besondere Fledermausarten kommen hier vor“, erklärte Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff in der jüngsten Sitzung des Gremiums. Dies sei der unteren Naturschutzbehörde bekannt. Im Plangebiet westlich der Backnanger Straße seien außerdem einige alte und ungenutzte beziehungsweise unbewohnte Gebäude und somit potenzielle Habitate für Fledermäuse, heißt es in der Sitzungsvorlage. Die Bachnähe begünstige die Habitateigenschaft des Bereichs für Fledermäuse zusätzlich. Damit das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden kann, müsse ein Artenschutzgutachten mit Schwerpunkt auf Habitatpotenziale für Fledermäuse her.

Das wiederum ist aber gar nicht so einfach. Denn für die Untersuchung von Fledermausbeständen und die Habitatpotenzialanalyse muss der Gutachtenprozess etwa zwei Jahre laufen. Immerhin hatte die Bürgermeisterin auch eine gute Nachricht dabei: „Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir uns in einem Sanierungsgebiet befinden“, fügte sie hinzu. Somit könne die Gemeinde mit einer Förderquote von 60 Prozent rechnen. Bei den veranschlagten Kosten von etwa 55.000 Euro hieße dies, dass die Gemeinde nur 22.000 Euro davon selbst tragen muss.

Ohne Gutachten geht es nicht weiter

Ein Gutachten, ordnete die Bürgermeisterin ein, sei aber noch längst kein Freibrief. Die untere Naturschutzbehörde habe angegeben, dass eine Stellungnahme erst nach Einreichen vollständiger Antragsunterlagen erfolgen könne. Wie diese dann ausfällt, ist offen. Aber: „Ohne Gutachten kommen wir gar nicht weiter. Dann hätten wir einen Baustopp mitten im Sanierungsgebiet“, erklärte Sabine Welte-Hauff.

Es sei wichtig, eine Lösung zu finden, befand Wolfgang Klenk (CDU/Bürgerliche). Er hakte daher nach, ob das Gutachten auch eventuelle Maßnahmen, etwa zur Umsiedlung geschützter Arten, beinhalten werde. Die Bürgermeisterin führte daraufhin aus, dass im Gutachten die ganze Ortslage Großaspach erfasst werde – beispielsweise auch die Jahnstraße oder die Rübengasse. Daraufhin werde ein Habitatpotenzial ermittelt und auf Grundlage dessen sollen Vorschläge unterbreitet werden – eben im Hinblick auf eine mögliche Umsiedlung. Markus Kälber (FWA) hakte nach, ob in diesen zwei Jahren, die das Gutachten in Anspruch nehmen wird, im Gebiet nichts weiter passieren werde. Das verneinte die Bürgermeisterin und verwies auf ein laufendes Baugenehmigungsverfahren. Besagter Bauherr benötige jedoch zusätzlich zum Rahmengutachten der Gemeinde noch ein Einzelgutachten zu seinem Grundstück. Das könne allerdings parallel zum Gutachten der Gemeinde erstellt werden. „Erst dann trifft das Regierungspräsidium eine Entscheidung“, so Welte-Hauff.

Problemlage auch in anderen Ortsteilen?

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Benjamin Jung (FWA) wollte wissen, wie es sich verhält, wenn sich die Gefährdungssituation mancher Tierarten verbessere. „Die Entscheidung wird zum jetzigen Sach- und Rechtsstand getroffen“, erklärte die Bürgermeisterin. Auch komme es nicht darauf an, wie hoch die Anzahl der geschützten Tiere im Ort ist.

Markus Kälber wies zudem darauf hin, dass die Problemlage in den anderen Ortsteilen der Gemeinde ähnlich sein werde. Das sah auch Sabine Welte-Hauff so. Aktuell werde dort kein neuer Bebauungsplan aufgestellt, insofern sei die Angelegenheit nur in Großaspach akut. „Es kann aber natürlich in der Zukunft auch dort auf uns zukommen“, räumte sie ein.

Schlussendlich stimmte der Gemeinderat der Beauftragung des Artenschutzgutachtens zu (Enthaltung Jung).

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Erstellt:
20. Juni 2024, 06:00 Uhr

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