Gutachten zu Grabkammern in Auftrag gegeben
Um auf dem Sechselberger Friedhof in Zukunft wieder Erdbestattungen zu ermöglichen, müssten Grabkammern gebaut und der Grundwasserspiegel abgesenkt werden. Ein Gutachten soll klären, ob und in welchem Umfang das möglich wäre.

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Bürgermeister Reinhold Sczuka plädierte dafür, das Gutachten für den Friedhof in Sechselberg in Auftrag zu geben. Archivfoto: A. Becher
Von Annette Hohnerlein
Althütte. Das Thema ist sensibel und beschäftigt den Althütter Gemeinderat schon seit knapp zwei Jahren. Im Mai 2020 hatte das Gremium beschlossen, Erdbestattungen auf dem Sechselberger Friedhof nicht mehr zuzulassen. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass die Körper aufgrund des hohen Grundwasserspiegels auf dem Sechselberger Friedhof nicht richtig verwesen. Im Juli folgte dann doch noch eine Ausnahmeregelung für Verstorbene, deren Ehe- oder Lebenspartner bereits in einem Doppelwahlgrab bestattet wurde (wir berichteten). Seither gibt es für Sechselberger, die nicht unter die Ausnahmeregelung fallen, nur noch die Möglichkeit einer Urnenbestattung an ihrem Heimatort. Für andere Bestattungsformen muss auf den Friedhof in Althütte ausgewichen werden.
„Dies hat bereits dazu geführt, dass in diesem Zeitraum zwei Urnenbestattungen durchgeführt worden sind, bei denen die Familie eigentlich eine Erdbestattung wollte, und eine Erdbestattung auf dem Friedhof in Althütte“, heißt es in der Vorlage zur jüngsten Sitzung des Gemeinderats, in der sich die Räte erneut mit dem Thema befassten. Denn wirklich glücklich ist man mit der derzeitigen Regelung nicht. Inzwischen liegt ein Entwurf für ein Grabkammersystem vor, den der Friedhofsplaner Thomas Struchholz im Auftrag der Verwaltung für den Friedhof Sechselberg erarbeitet hat. Dieser sieht Grabkammern aus Betonrahmen vor, die auf einer Schicht aus Kies oder Schotter ruhen, die genügend Luft für die Verwesung enthält und das einsickernde Oberflächenwasser ableitet. Durch eine Leitung wird die Belüftung sichergestellt und überschüssiges Grundwasser abgeleitet. Bei einer solchen Konstruktion kann ausgeschlossen werden, so der Experte, dass biologische oder mineralische Stoffe ins Grundwasser gelangen.
Grundwasserspiegel müsste dauerhaft gesenkt werden
Für dieses Bauvorhaben müsste allerdings der Grundwasserspiegel im dafür vorgesehenen östlichen Teil des Friedhofs dauerhaft abgesenkt werden. Und dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamts notwendig, zumal das betreffende Areal im Wasserschutzgebiet und im Einzugsbereich zweier Quellen liegt, aus denen Trinkwasser für die Gemeinden Althütte und Auenwald gewonnen wird. Für eine derartige Erlaubnis ist ein hydrogeologisches Gutachten vorgeschrieben. Dieses wäre außerdem die Basis für eine Einschätzung, wie viele Grabkammern an dieser Stelle überhaupt machbar sind.
Die Räte machten sich die Entscheidung, rund 8300 Euro für ein solches Gutachten auszugeben, nicht leicht, zumal die Entscheidung pro oder kontra Grabkammern noch völlig offen ist. Bürgermeister Reinhold Sczuka gab zu bedenken, dass beispielsweise neun Bestattungsplätze voraussichtlich nach fünf Jahren vergeben wären, wenn man die Belegungszahlen der Vergangenheit zugrunde legt.
Die Ruhezeit für eine solche Kammer würde der Gemeinderat wahrscheinlich von heute 20 auf dann 12 oder 15 Jahre herabsetzen. Außerdem könnte man die Kammern nur als Reihen- und nicht als Wahlgräber anbieten, deren Laufzeit immer wieder verlängert werden kann. „Es wird kein Familiengrab geben“, erläuterte Bürgermeister Reinhold Sczuka in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, „das ist ein sehr sensibles Thema im Hinblick auf die Trauerarbeit.“
Dazu käme eine weitere Unwägbarkeit: „Es heißt nicht unbedingt, dass jemand, der eine Erdbestattung will, mit einer Grabkammer einverstanden ist.“ In Oppenweiler zum Beispiel werde das Angebot der Grabkammern sehr schlecht angenommen.
Rund 100000 Euro für neun Grabkammern
Und dann sind da noch die hohen Kosten. Eine Kalkulation der Verwaltung ergab für neun Grabkammern eine Summe von rund 100000 Euro brutto. Ein Teil davon könnte zwar nach und nach über die Gebühren wieder eingenommen werden, aber fürs Erste müsste die Gemeinde den vollen Betrag aufbringen, und das bei klammer Haushaltslage. Genau darauf verwies Gabriele Gabel vom Forum Althütte 2000 und sprach sich gegen das Grabkammersystem aus. „Wir haben in Althütte einen sehr schönen Friedhof; damit können wir alles, was an Bestattungsmöglichkeiten gewünscht wird, abdecken.“ Dem schloss sich Rudi Beck von der Freien Wählervereinigung an: „Die Machbarkeit ist fast unmöglich, der Ort ist zu klein für so eine Rieseninvestition.“ Reinhold Sczuka plädierte dennoch dafür, das Gutachten in Auftrag zu geben. „Ohne das Gutachten können wir keine sinnvolle Entscheidung treffen. Ich meine, das Geld sollte man investieren, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, es nicht versucht zu haben.“
Ähnlich sah es Reinhard Pfeil von der Freien Wählervereinigung: „Das Geld auszugeben tut weh. Aber im Vergleich zu den Kosten damals für die Halle in Sechselberg ist es eine kleine Summe.“
Am Ende entschied der Gemeinderat, das Ingenieurbüro Voigtmann in Winnenden mit der Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens zu beauftragen. Von den zwölf anwesenden Räten stimmten sieben dafür, fünf Gegenstimmen kamen von Rudi Beck und Dietmar Bauer von der Freien Wählervereinigung sowie von Gabriele Gabel, Lucca Volkmer und Björn Fuchs vom Forum Althütte 2000.