Gutscheinversand mit holprigen Strecken

Krankenkassenversicherte mit Anspruch auf zwei FFP2-Masken-Sets beklagen mitunter, dass sie noch keinen Berechtigungsschein zugeschickt bekamen. AOK spricht von logistischen Problemen, die aber behoben seien. Die Masken kommen in drei Tranchen.

Die Berechtigungsscheine für die FFP2-Masken für bestimmte Personengruppen kommen per Post. In manchen Fällen ist noch etwas Geduld gefragt. Foto: Adobe Stock/j. mikus

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Die Berechtigungsscheine für die FFP2-Masken für bestimmte Personengruppen kommen per Post. In manchen Fällen ist noch etwas Geduld gefragt. Foto: Adobe Stock/j. mikus

Von Ingrid Knack

BACKNANG. Alle über 60-Jährigen und Menschen mit bestimmten Erkrankungen und Risikofaktoren soll(t)en zweimal je sechs FFP2-Masken bekommen – zunächst im Januar und dann im Februar. Pro Set müssen zwei Euro zugezahlt werden, also insgesamt vier Euro für zwölf Schutzmasken.

Die fälschungssicheren Berechtigungsscheine werden von den Krankenkassen versendet. Die Masken können dann in jeder Apotheke abgeholt werden. Doch was die Bundesregierung beschlossen hat, wird an der Basis nicht überall ohne Reibungsverluste umgesetzt. Manche Krankenkassenversicherte warten immer noch auf ihren Berechtigungsschein. So auch BKZ-Leserin Roswitha van der Lubbe aus Backnang, die sich deshalb an unsere Zeitung wandte.

„Vor zwei Wochen telefonierte ich mit der Krankenkasse zu einem anderen Thema und mir wurde gesagt, die Berechtigungskarten/Gutscheine werden in den nächsten Tagen versendet. Ja wo sind die Masken?“, macht Roswitha van der Lubbe ihrem Frust Luft.

Masken sind zum Glück keine Mangelware mehr.

Kai Tröbensberger, Filialleiter der Rats-Apotheke in Allmersbach im Tal, kennt derartige Irritationen. Er spricht von Fällen, in denen zum Beispiel die Ehefrau einen Berechtigungsschein bekommen hat, der Ehemann aber (noch) mit leeren Händen dasteht. Eine Erklärung dafür gibt es nicht immer. An fehlenden FFP2-Schutzmasken liegt es jedenfalls nicht. „Masken gibt es momentan genug“, weiß Tröbensberger.

Auf unsere Nachfrage bei der AOK, bei der Roswitha van der Lubbe versichert ist, spricht Nina Lägel, Leiterin Kommunikation/Politik der „Gesundheitskasse Ludwigsburg/Rems-Murr“ davon, dass die Bundesdruckerei die Gutscheine für die FFP2-Masken in drei Tranchen an die AOK Baden-Württemberg liefert. Diese habe Mitte Januar die erste Tranche mit Gutscheinen erhalten und dann je zwei Gutscheine an knapp 480000 Versicherte der Prioritätsstufe eins (Versicherte im Alter von 75 Jahren und älter) versendet. Die zweite Tranche sei ab Dienstag, 26. Januar, an die rund 652000 Anspruchsberechtigten der Prioritätsstufe zwei (Versicherte ab 70 Jahre oder mit bestimmten Vorerkrankungen) geschickt worden. Als Termin für die dritte Lieferung der Gutscheine habe die Bundesdruckerei „Anfang Februar“ genannt. Nach Erhalt dieser Lieferung werde die Südwestkasse die Gutscheine an die verbleibenden rund 518000 berechtigten Personen der Prioritätsstufe drei (Personen über 60 Jahre) versenden.

Lägel: „Hinweise, dass Versicherte der Prioritätsstufe eins die Gutscheine noch nicht erhalten haben, haben wir geprüft und dies mit unseren Versanddienstleistern aufgeklärt. Die Versanddienstleister haben logistische Probleme eingeräumt, die inzwischen behoben sind.“ Die noch nicht zugestellten Gutscheine für die Empfänger der Prioritätsliste eins müssten nach dieser Verzögerung bis Ende Januar bei den bezugsberechtigten Versicherten eingegangen sein. Die Zustellungen der Scheine für die Versicherten der Prioritätsliste zwei sollten nach Auskunft der Postzusteller bis 1. Februar bei den Empfängern eingetroffen sein, so Lägel.

Diese Woche erklärte Nina Lägel auf eine weitere Nachfrage unserer Zeitung: „Nach unseren Informationen haben die meisten Versicherten der Prioritätsstufe eins die Gutscheine inzwischen erhalten. In Einzelfällen kann die Zustellung noch im Laufe dieser Woche erfolgen.“

Auch andere Krankenkassen müssen sich derzeit mit Zusagen der Bundesregierung und der herausfordernden Umsetzung vor Ort auseinandersetzen. Die Innungskrankenkasse (IKK) classic startete am 15. Januar mit dem Versand der Berechtigungsscheine für FFP2-Schutzmasken, erklärte Hubert Fischinger, Regionalgeschäftsführer der Kasse im Rems-Murr-Kreis. Dennoch bat er die Berechtigten schon zu diesem Zeitpunkt um etwas Geduld: „Der Versand erfolgt in Wellen, denn wir schreiben allein in Baden-Württemberg über 200000 Personen an. Es kann also noch etwas dauern“, ließ er via Pressemitteilung wissen.

Die Barmer Ersatzkasse erhielt die erste Tranche an Gutscheinen am 11. Januar für ab 75-Jährige. Die Gutscheine seien inzwischen allen anspruchsberechtigten Versicherten zugestellt worden. Am 18. Januar erhielt sie die nächsten Voucher für Versicherte zwischen 70 und 74 Jahren und Risikopatienten. Die Zustellung sollte bis 3. Februar abgeschlossen sein. „Die dritte Tranche für die 60- bis 69-Jährigen haben wir am 26. Januar 2021 erhalten. Die Berechtigungsscheine werden spätestens am 15. Februar bei den Anspruchsberechtigten ankommen“, heißt es auf der Homepage.

Schutzmaskenverordnung soll erweitert werden.

Doch es gibt noch eine weitere Personengruppe, die auf FFP2-Masken wartet. Nina Lägel: „Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. Januar 2021 soll die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung erweitert werden. Danach sollen Personen unter 60 Jahren, die Arbeitslosengeld II (nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) beziehen oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, einen Anspruch auf jeweils zehn Schutzmasken haben. Die Krankenkassen sollen die Daten der betreffenden Personen ermitteln und diesen dann ein Informationsschreiben zukommen lassen, mit dem die Anspruchsberechtigten einmalig zehn Schutzmasken in einer Apotheke erhalten. Weitere Details sind noch in der Klärung.“

Der Sozialverband VdK fordert indes Nachbesserung. Er hält die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, den Personenkreis für kostenfreie FFP2-Masken auf Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu erweitern, für richtig. Er kritisiert jedoch, dass Menschen mit Grundsicherung oder mit einem Einkommen knapp über der Bedarfsgrenze vergessen worden seien. Dabei hat der Verband jüngere Menschen im Blick, die sich durchs Leben kämpfen. Etwa aufgrund psychischer Erkrankungen, die im Katalog der im Zusammenhang mit dem Coronavirus immer wieder genannten Vorerkrankungen nicht auftauchten. Doch sie seien ein häufiger Grund für eine Erwerbsminderung, und diese Menschen seien oft auch jünger als 60 Jahre. Der VdK fordert überdies, kinderreiche Familien zu berücksichtigen.

Im Gegensatz zur ersten Maskenverteilaktion, die bis 6. Januar lief und bei der über 60-Jährige gegen die Vorlage des Personalausweises in den Apotheken drei Masken kostenlos ausgehändigt bekamen, ist die derzeit laufende Aktion für die Apotheker wesentlich entspannter. Sie haben es nicht mit einem großen Ansturm an Kunden innerhalb kurzer Zeit zu tun. Und sie laufen auch nicht Gefahr, ein Minus zu machen, wenn mehr Kunden als sonst ihre Apotheke aufsuchen und die zugesagten Masken abholen. Bei der ersten Aktion erfolgte die Vergütung nach der Zahl der üblicherweise entgegengenommenen Rezepte. Allerdings gehen die Apotheken wieder in Vorleistung „wie beim Kassenrezept auch“, so Kai Tröbensberger. „Die Masken werden regulär bei den Großhändlern eingekauft.“

Gültigkeit der Gutscheine

Versicherte , die zu den berechtigten Personengruppen gehören, erhalten die Atemschutzmasken in der Apotheke ihrer Wahl nur gegen Vorlage des offiziellen und fälschungssicheren Berechtigungsscheins der Bundesregierung. Dieser wird den Anspruchsberechtigten von ihrer Krankenkasse per Post zugestellt. Zunächst werden Berechtigungsscheine mit folgenden Gültigkeitszeiträumen versendet: Berechtigungsschein eins: gültig vom 1. Januar bis zum 28. Februar, Berechtigungsschein zwei: gültig vom 16. Februar bis zum 15. April.

Pro Berechtigungsschein ist die Abgabe von sechs Atemschutzmasken vorgesehen. (Quelle: deutschesapothekenportal.de)

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Erstellt:
5. Februar 2021, 06:00 Uhr

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